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Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Sozialministerin Haderthauer: "Bund muss sich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen!"

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Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Sozialministerin Haderthauer: "Bund muss sich an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen!"

"Es freut mich, dass auch die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegt. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer in München zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts.

Bayern hatte am 3. Mai 2011 die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung für die kommenden Jahre beschlossen und den Entwurf eines Aktionsplans vorgelegt. Wichtige Schwerpunkte dabei sind inklusive Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Versorgung älterer Menschen mit Behinderung, freie Wahl des Wohnumfeldes, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Das bayerische Konzept wird derzeit im Dialog mit allen Beteiligten, insbesondere den Organisationen behinderter Menschen, diskutiert. Unter www.sozialministerium.bayern.de/behinderte/politik/unkonvention.htm steht der Entwurf des Aktionsplans zum Download bereit.

Die Ministerin: "Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft nach dem Motto: ,Mittendrin statt nur dabei!'. Ziel muss sein, im Sinne der Inklusion das Lebensumfeld an den Bedürfnissen behinderter Menschen auszurichten. Dies kann aber nur gelingen, wenn alle Ebenen von Staat und Gesellschaft mithelfen. Dass die Leistungen der Eingliederungshilfe bisher ausschließlich von den Ländern und Kommunen erbracht werden, ist nicht mehr zeitgemäß! Moderne wertorientierte Gesellschaftspolitik geht alle an! Inklusion ist eine nationale Aufgabe, die in Deutschland nicht flächendeckend zu bewältigen sein wird, wenn der Bund sich komplett heraushält! Ich fordere deshalb, dass der Bund ein Leistungsgesetz auf den Weg bringt, das Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herauslöst, ihre Rechte stärkt und ihre Bedarfe auf eine zeitgemäße Weise abdeckt. Es geht darum, allen behinderten Menschen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen."


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