Die Bayerische Staatskanzlei begrüßt, dass das gerichtliche Mediationsverfahren des Freistaates Bayern mit Herrn Max J. Strauß nunmehr zu einem positiven Ergebnis gekommen ist. Wie bekannt, hat das Landgericht Augsburg den Sohn des früheren Bayerischen Ministerpräsidenten nach einem langjährigen und von zahlreichen öffentlichen Spekulationen begleiteten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung in allen Punkten freigesprochen. Das seit langem rechtskräftige Urteil sprach Herrn Strauß auch dem Grunde nach Entschädigungsansprüche wegen mehrerer Strafverfolgungsmaßnahmen zu, die im Laufe des Ermittlungsverfahrens angeordnet worden waren. Über Art und Umfang der Entschädigung konnte auf dem Verwaltungswege eine Einigung nicht erzielt werden. In einem vom Landgericht München I jetzt verfügten Mediationsverfahren haben nunmehr beide Parteien einen Einigungsvorschlag der Mediatorin, einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht München I, angenommen. Die Staatskanzlei begrüßt diese Einigung im Interesse sowohl des Rechtsfriedens, als auch im Interesse des Friedens mit der Familie des Bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß.
Die Bayerische Staatskanzlei bedauert in diesem Zusammenhang, dass es im Laufe dieses Verfahrens offenbar wiederholt zu Verletzungen der Privatsphäre und damit der Persönlichkeitsrechte von Herrn Max J. Strauß gekommen ist.
Ebenso bedauert die Bayerische Staatskanzlei die entstandenen Belastungen im Zusammenhang mit der Pfändung des Miterbenanteils von Herrn Max J. Strauß durch die Steuerverwaltung, der auch die Grabstätte von Ministerpräsident Strauß und seiner Ehefrau Marianne in Rott am Inn umfasste.