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Fahrenschon: „Innovationsanreize durch die steuerliche Förderung von Wagniskapital!“

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„Deutschland braucht verstärkt Innovationen, um im globalen Standortwettbewerb weiterhin erfolgreich bestehen zu können. Wir müssen unseren Konkurrenten immer einen Schritt voraus sein. Das gilt vor allem auch mit Blick auf die beschleunigte Energiewende, bei der wir unsere Innovationsfähigkeit mehr denn je unter Beweis stellen müssen. Rahmenbedingungen, die den ‚Erfindergeist’ aktiv unterstützen, sehe ich dabei als einen Schlüssel zum Erfolg. Hierzu gehört auch, dass genug Kapital für die Umsetzung neuer - auch wagemutiger - Ideen zur Verfügung steht!“ forderte der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon am Montag (6.6.) auf der 11. Handelsblatt Jahrestagung Private Equity in München.

„Jungen, innovativen Unternehmen ist vielfach der Weg zu den klassischen Finanzierungsquellen versperrt: Eine Kreditfinanzierung scheitert meist an zu hohen Risiken und zu geringen Sicherheiten“, so der Finanzminister. „Aber: nicht nur Banken haben Kapital! Unser Ziel muss sein, mehr private Kapitalgeber zu ermutigen, jungen innovativen Unternehmen in der Frühphase Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Das schaffen wir nur, wenn wir auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital verbessern!“ forderte Fahrenschon.

„Erstens: wir müssen eine marktgerechte Steuertransparenz der Venture Capital Fondsgesellschaften herstellen. Zweitens sollten wir durch die Schaffung einer Sofortabschreibungsmöglichkeit auf diese Fondsanteile die Attraktivität für den Kapitalgeber erhöhen und drittens brauchen wir endlich eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland!“ setzte Fahrenschon seine Forderungen fort.

Wie man eine Venture Capital Förderung nicht angehen sollte, habe im Jahr 2008 der damalige Bundesfinanzminister Steinbrück mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteilungen eindrucksvoll demonstriert. Die darin vorgesehenen Steuervergünstigungen stießen weder auf den Zuspruch der Branche, noch hielten sie einer beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission stand. „So etwas darf uns nicht noch mal passieren! Ein erneuter Anlauf muss daher die Vorgaben der Risikokapitalleitlinien der EU-Kommission beachten. Besondere Aufmerksamkeit müssen wir der Herstellung einer bedarfsgerechten Steuertransparenz widmen - und uns dabei auch neuen Ansätzen nicht verschließen.“ führte Fahrenschon aus. Eine Überlegung, die im Dialog mit allen Beteiligten vertieft diskutiert werden sollte, wäre, Wagniskapitalfonds in eine an sich steuerlich intransparente, körperschaftlich strukturierte Gesellschaftsform zu kleiden, die dann spezialgesetzlich steuertransparent gestellt werde. Als Vorbild könnte dabei das Investmentsteuerrecht dienen, das bereits heute steuertransparente Investmentaktiengesellschaften kennt.

„Die mit meinen Ideen zur unmittelbaren Förderung von Venture Capital Fonds verbundenen Steuerausfälle für Bund, Länder und Gemeinden halte ich für überschaubar. Ich rechne mit in etwa 500 Millionen Euro pro Jahr, die wir für diese Aktivierung des Venture Capital Marktes zunächst einmal investieren müssen.“, erläuterte Fahrenschon die Finanzierung der Vorschläge: „Eines muss uns außerdem klar sein: wir haben eine Lücke in der Finanzierung innovativer Unternehmen. Wenn es uns gelingt, die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen oder zumindest zu verkleinern, wird dies langfristig für Deutschland ein Gewinn sein. Ideen, Innovation und Initiative - wir müssen sie in Deutschland halten, wenn wir zukunftsfähig bleiben wollen. Nur dann werden sie zusätzliche Wachstumsimpulse für unsere Wirtschaft setzen!“ so Fahrenschon abschließend.

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