Bundeskinderschutzgesetz
Familienministerin Haderthauer: "Kinderschutz braucht Klarheit und Konsequenz!"
"Was wir in Bayern bereits erfolgreich umsetzen macht jetzt glücklicherweise auch bundesweit Schule. Das neue Bundeskinderschutzgesetz wird die Rahmenbedingungen für alle verbessern, die tagtäglich mit Familien und deren Kindern zusammenarbeiten und fördert so den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen", erklärte Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München mit Blick auf die morgige Beratung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat. "Das ausgewogene Verhältnis zwischen Prävention und Intervention ist die Stärke des neuen Gesetzes. Es macht deutlich, dass die frühzeitige Unterstützung von Eltern der Königsweg ist, um ein sicheres und gesundes Aufwachsen von Kindern zu fördern. Der Schlüssel zum Erfolg der 'Frühen Hilfen' liegt in der gelungenen Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Deswegen freut es mich besonders, dass das bayerische Modell der interdisziplinären Netzwerke Pate für das Bundeskinderschutzgesetz stand!" Lokale Netzwerke, wie sie im neuen Gesetz beschrieben sind, gebe es bereits in 95 von 96 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Freistaat bezuschusse die für Kinderschutz zuständigen Kommunen seit 2009 beim Aufbau und bei der Pflege dieser Netzwerke über das Regelförderprogramm 'KoKi - Netzwerk frühe Kindheit'.
Haderthauer kündigte aber auch an, sich für Nachbesserungen des Entwurfs einzusetzen: "Auch ein gutes Gesetz kann noch verbessert werden: Wir brauchen eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte an das Jugendamt, wenn ein Kind akut gefährdet ist, und nur das Jugendamt diese Gefahr abwenden kann. Es ist mir unverständlich, warum das Gesetz hier lediglich erlaubt, das Jugendamt zu informieren, und keine Verpflichtung festsetzt. Hier gilt: Muss statt Kann!" Um das Jugendamt bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einbinden zu können sehe der Gesetzentwurf für kind- und jugendnahe Berufe lediglich eine Befugnis zur Weitergabe von Informationen vor. Genau hier gehe der Entwurf nicht weit genug. Bayern habe schon seit 2008 eine Meldepflicht und damit beste Erfahrungen gemacht. Nur eine klare Verpflichtung schaffe Sicherheit für Kinder und Ärzte gleichermaßen. Die Ministerin abschließend: "Die geplante Regelung schafft Unsicherheit in der Ärzteschaft und dient damit nicht dem Kinderschutz. Deswegen werde ich mich im Bundesrat für eine klare verpflichtende Regelung einsetzen."