Individueller Förderung der Kinder als Ziel
MÜNCHEN. Für den von allen fünf Fraktionen des Bayerischen Landtags gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht das Kind im Zentrum. Künftig können Eltern behinderter Kinder grundsätzlich selbst entscheiden, ob ihr Kind auf die allgemeine oder auf die Förderschule gehen soll. Ausschlaggebend ist für sie der ganz individuelle Förderbedarf des jeweiligen Kindes. Viele Eltern wünschen sich den Erhalt der Förderschulen für ihr Kind, weil sie hier die bestmögliche Förderung erwarten. Auch nach Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen bleiben sie als alternative Lernorte für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf und als Kompetenzzentren erhalten.
Die Aussage des Bayerischen Elternverbandes (BEV), der Gesetzentwurf würde behinderte Kinder an die Regelschule "zurückführen", ist für das Kultusministerium nicht nachvollziehbar. "Im Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen geht es für mich gerade nicht um eine "Rückführung" von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern darum, ein inklusives Schulsystem für alle Schülerinnen und Schüler zu entwickeln", weist Kultusminister Dr. Spaenle die Kritik der stellvertretenden Landesvorsitzenden des BEV, Henrike Paede, zurück. Inklusiver Unterricht ist nach dem Gesetzentwurf Aufgabe aller Schulen. "Ich bin sicher, dass der BEV den Gesetzentwurf der fünf Fraktionen hier missverstanden hat"; sagt Spaenle. Einen guten Ansatz für ein inklusives Schulsystem sieht der Kultusminister in den Schulen mit einem Schulprofil "Inklusion", die individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung umsetzen.
Marie Brune
Sprecherin