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Investitionsförderung: Anträge wieder möglich

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04. Mai 2011, München — Ab sofort können die bayerischen Landwirte wieder Zuschüsse aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung beantragen. Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilte, endet damit der seit September vergangenen Jahres geltende vorübergehende Antragsstopp. Er war notwendig geworden, um angesichts der außergewöhnlich hohen Nachfrage bei gleichzeitiger Kürzung der Bundesmittel um jährlich 18,5 Millionen Euro Finanzierungslücken zu verhindern. Um das Programm wieder öffnen zu können, war laut Ministerium eine Anpassung der Förderkonditionen und des Auswahlverfahrens erforderlich. Künftig gilt mit Ausnahme kleiner Investitionen im Berggebiet für alle Maßnahmen ein einheitlicher Fördersatz von 20 Prozent. Zuschüsse sind bis zu einem Investitionsvolumen von 750 000 Euro bei Einzelunternehmen bzw. 1,5 Millionen Euro bei Betriebszusammenschlüssen möglich. Die Förderung von Lagerräumen für Grundfutter und Wirtschaftsdünger sowie von Ernte- und Lagerhallen für Marktfrüchte, Grund- und Kraftfuttermittel bleibt ausgesetzt.

Die Bewertung und Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt künftig nach einem Punkteverfahren, das Schwerpunkte unter anderem bei Investitionen in den Bereichen Tierschutz, Ressourcenschutz, Ökolandbau und Sicherung der Landwirtschaft im Berggebiet setzt. Pro Jahr soll es zwei bis drei Auswahlrunden geben. Anträge mit höheren Punktzahlen werden vorrangig bewilligt. Die Bewertungs- und Punktekriterien sowie weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.stmelf.bayern.de (Agrarpolitik, Programme, Förderwegweiser, Investitionsförderung) bzw. an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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