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Fahrenschon zur Feierstunde anlässlich des Amtswechsels an der Spitze des Finanzgerichts München

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„Für Ihre neue verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich den besten Erfolg, den ich mit einem Dank für Ihre vorbildliche Arbeit im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen verbinden möchte!“, gratulierte Finanzminister Georg Fahrenschon Franz Weilbacher am Montag (2.5.) anlässlich des Festaktes zu dessen Amtseinführung als Präsident des Finanzgerichts München. Gleichzeitig dankte er dem Vorgänger Weilbachers, Dr. Michael Wolf, der in den Ruhestand getreten ist.

Franz Weilbacher, geboren am 04.06.1950 in Mindelzell, trat 1979 nach Abschluss der juristischen Ausbildung in die Bayerische Finanzverwaltung ein. Er begann seine Berufslaufbahn beim Finanzamt Augsburg-Stadt mit der Einweisung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung. Von 1980 bis 1984 war er Hilfsreferent (jetzt: Referent) im Referat für Rechtsangelegenheiten des Staatsministeriums der Finanzen. 1984 setzte er die unterbrochene Einweisungszeit beim Finanzamt Fürstenfeldbruck fort, ehe er 1985 als Sachgebietsleiter beim Finanzamt Augsburg-Land tätig war. 1986 wechselte er als Richter an das Finanzgericht München. Zuletzt stand er als Vorsitzender Richter dem 10. Senat mit Sitz in Augsburg vor. „Mit Fug und Recht kann man Sie als Urgestein des Finanzgerichts München bezeichnen, Sie kennen das Gericht in und auswendig. Mit Ihnen ist der richtige Mann am richtigen Platz!“ wünschte Fahrenschon dem neuen Präsidenten für sein neues Amt viel Erfolg.

Fahrenschon händigte gleichzeitig Dr. Michael Wolf die Dankesurkunde für seine 14-jährige Tätigkeit als Präsident des FG München aus: „In Ihrer Zeit als Präsident des FG Münchens ist viel passiert: die Außensenate in Augsburg wurden eingerichtet und der Bau des jetzigen Gerichtsgebäudes in der Ismaninger Straße in München verwirklicht.“ so der Finanzminister. Als besonderer Verdienst von Michael Wolf sei aber hervorzuheben, dass die Zahl der Altfälle stark reduziert wurde. „Gerade die in den letzten Jahren deutlich reduzierte Verfahrensdauer ist ein Maßstab für die Leistungsfähigkeit unserer Finanzgerichtsbarkeit, denn dies stärkt den Rechtsfrieden sowohl im Interesse der Verwaltung als auch zu Gunsten von Unternehmen und Bürgern. Es gilt hier besonders: schnelles Recht ist gutes Recht.“ führte Fahrenschon aus. Seit 2005 wurden die Altfälle, d. h. Verfahren, die drei Jahre oder länger anhängig sind, um rund 70 Prozent verringert, von 275 Fällen auf jetzt rund 80. Auch die insgesamt anhängigen Verfahren wurden im gleichen Zeitraum deutlich reduziert, von 5.352 im Jahr 2005 auf derzeit rund 4.300. „Diese sichtbare Verbesserung ist ein Verdienst aller Richterinnen und Richter, aber auch ein Erfolgsindikator der langjährigen Leitung des Gerichts durch Michael Wolf.“ hob Fahrenschon hervor.

Das Finanzgericht München, das hauptsächlich für Klagen gegen Bescheide der Finanzämter, der Familienkassen und der Zollbehörden in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben zuständig ist, bewältigt mit seinen 15 Senaten und mehr als 50 Richterinnen und Richtern jährlich ca. 4.000 Streitsachen. Damit zählt das Finanzgericht München zu einem der größten Finanzgerichte in Deutschland.

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