Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat am Mittwoch Abend im Bayerischen Landtag den Entwurf eines bayerischen Gesetz über den künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung vorgestellt. "Wir setzen für Bayern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um", so Merk, "und bestimmen dabei zugleich unsere Schwerpunkte für die künftige Unterbringung hochgefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter in Bayern." Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Mai 2011 aufgegeben, die Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Dabei soll insbesondere gewährleistet sein, dass Sicherungsverwahrte anders behandelt werden als Strafgefangene, weil sie keine Strafe verbüßen, sondern aufgrund ihrer hohen Gefährlichkeit untergebracht sind (so genanntes Abstandsgebot). Der Bund hat dabei die Grundzüge der Neuregelung festzulegen, während den Ländern die nähere Ausgestaltung obliegt."
"Hier gilt entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts die Devise: Größtmögliche Freiheit und Therapie nach innen", so Merk. "Aber zugleich ist nach dem Gesetzentwurf oberstes Ziel der Sicherungsverwahrung: Größtmögliche Sicherheit für die Menschen nach außen", so Merk. "Um den Schutz der Menschen nach einer Entlassung zu gewährleisten, gibt mein Entwurf allen Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf wissenschaftlich fundierte Behandlungsmaßnahmen. Wir wissen aber auch: Bei allen wird uns dies nicht gelingen. Es wird immer einen Kernbestand an Straftätern geben, die zu gefährlich sind, um sie in die Freiheit zu entlassen."
Das Abstandgebot wird verwirklicht, indem den Sicherungsverwahrten verschiedene Rechte zugebilligt werden, die sie von Strafgefangenen unterscheiden. Dazu zählen weitgehende Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung, erweiterter Einkauf, das Recht, sich grundsätzlich auch selbst zu verpflegen, weitgehende Besuchsrechte und eine deutliche höhere Vergütung für Beschäftigung bzw. ein deutlich höheres Taschengeld. Der Gesetzentwurf enthält auch eine therapeutische Arbeitspflicht der Sicherungsverwahrten. "Wenn der Vollzugsplan - einzeln auf jeden Sicherungsverwahrten zugeschnitten - eine Beschäftigung als Behandlungsziel festlegt, dann - und natürlich nur dann - soll er nach meiner Überzeugung auch arbeiten müssen", so Merk. "Das dient in besonderem Maße seiner Resozialisierung."
Der Landtag verwies den Gesetzentwurf zunächst in die zuständigen Ausschüsse. Es ist beabsichtigt, eine Expertenanhörung dazu durchzuführen.