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Zeil: „Wir sorgen für erneuten Investitionsschub in Niederbayern“

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MÜNCHEN / LANDSHUT     Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil stellt zusätzlich neun Millionen Euro für Investitionen niederbayerischer Unternehmen bereit. „Das ist ein kraftvoller zusätzlicher Schub für Arbeitsplätze und Investitionen unserer Unternehmen. Wir verfolgen damit auch in Niederbayern unser Ziel der Vollbeschäftigung 2015“, betont Zeil. Der bayerische Wirtschaftsminister hatte sich mit Erfolg für zusätzliche Bundesmittel eingesetzt. Jetzt kam die Zusage aus dem Bundeswirtschaftsministerium für die Regionalförderung. Das Geld stammt aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Sie ist ein Bund-Länder-Förderprogramm, bei dem die Bundesmittel in gleicher Höhe aus dem Landeshaushalt mitfinanziert werden müssen. Allein die Hälfte des zusätzlichen Geldes aus Berlin geht zusammen mit Landesmitteln in gleicher Höhe in die niederbayerischen GRW-Fördergebiete entlang der tschechischen Grenze (Landkreise Regen, Freyung-Grafenau und Teile des Landkreises Passau). Ein wichtiger Grund dafür ist die hohe Investitionstätigkeit in dieser Region. 

 

Zeil wertet das zusätzliche Geld für Bayern auch als einen Erfolg umsichtiger und vorausschauender Haushaltsführung. „Nur weil Bayern als eines der wenigen Länder in der Lage ist, die nötigen Kofinanzierungsmittel aufzubringen und bayerische Unternehmen stark investieren, konnten wir den zusätzlichen Geldsegen in den Freistaat lenken. Unser starker Mittelstand nutzt seine unternehmerischen Chancen am Standort Bayern und investiert weiter in seine Zukunftsfähigkeit. Dabei stehen wir verlässlich an der Seite unserer Unternehmen in den Regionen und bringen die Arbeit zu den Menschen“, betont Zeil.

 

Für arbeitsplatzschaffende oder -sichernde Investitionen können Unternehmen in den Fördergebieten Zuschüsse zwischen 15 und 35 Prozent erhalten, je nachdem, ob es sich um ein großes, mittleres oder kleines Unternehmen handelt. Die Gelder können bei den Bezirksregierungen beantragt werden.

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Pressemitteilung-Nr. 549/12

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