1. Kabinett beschließt Bayerisches Kulturkonzept / Staatskanzleichef Kreuzer: „Großes Potenzial der bayerischen Kulturlandschaft noch besser ausschöpfen“ / Kunstminister Heubisch: „Kulturkonzept setzt neue Akzente für die Kultur in der ganzen Fläche des Landes“
1. Kabinett beschließt Bayerisches Kulturkonzept / Staatskanzleichef Kreuzer: „Großes Potenzial der bayerischen Kulturlandschaft noch besser ausschöpfen“ / Kunstminister Heubisch: „Kulturkonzept setzt neue Akzente für die Kultur in der ganzen Fläche des Landes“
Um in allen Landesteilen Bayerns weitere kulturelle Impulse zu setzen, hat die Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung ein Kulturkonzept beschlossen, in dem sich alle Regionen des Freistaates widerspiegeln. 50 Millionen Euro zusätzlich will Bayern im Doppelhaushalt 2013 / 2014 deshalb für Projekte des Kulturkonzeptes zur Verfügung stellen. Insgesamt gibt der Freistaat im Doppelhaushalt für die nächsten zwei Jahre über 1,4 Milliarden Euro für Kultur aus. Staatsminister Thomas Kreuzer: „Die Einzigartigkeit Bayerns gründet gerade auf seinem reichhaltigen Kulturleben. Mit dem Kulturkonzept wollen wir das große Potenzial der bayerischen Kulturlandschaft noch besser ausschöpfen. In allen Regionen wollen wir dazu Leuchtturmprojekte voranbringen. Jeder Regierungsbezirk wird künftig über ein Landesmuseum verfügen. Das Konzept stärkt die kulturelle Vielfalt in allen Regionen unseres Landes und ist ein starkes Bekenntnis zum Kulturstaat Bayern. Unsere Vorstellungen werden wir jetzt im Rahmen der Haushaltsberatungen den Fraktionen erläutern und mit ihnen gemeinsam diskutieren.“ Kunstminister Dr. Wolfgang Heubisch ergänzte, dass das Programm auf den bewährten Strukturen aufbaue, diese stärke und zugleich neue Akzente für die Kultur in der ganzen Fläche des Landes setze. Heubisch: „Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kulturkonzept auf den Museen, die für die regionale Identität besonders wichtig sind.“
Neben den bisherigen Landesmuseen in München, Nürnberg, Ingolstadt und Augsburg soll es künftig auch Landesmuseen in Selb/Hohenberg (Porzellanikon), Würzburg (Mainfränkisches Museum), und Frauenau (Glasmuseum) geben. Von besonderer Bedeutung sind zudem die Errichtung des Museums der Bayerischen Geschichte in Regensburg und der Bau des Sudetendeutschen Museums in München. Als Orte politischer Erinnerung werden das deutsch-deutsche Museum Mödlareuth und das geplante Ludwig-Erhard Haus in Fürth gefördert. Weiterhin unterstützt die Staatsregierung auch Baumaßnahmen unter anderem am Bayreuther Festspielhaus, am Staatstheater Nürnberg, an der Asamkirche in Aldersbach und an den Königsschlössern Neuschwanstein und Linderhof (letztere sollen als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen werden).
Als weitere Maßnahme ist die Verstaatlichung der (derzeit städtischen) Staats- und Stadtbibliothek Augsburg Teil des Konzepts. Zudem soll ein Digitales Kulturportal Bayern eingerichtet werden, um bayerische Kultur zeitgemäß darzustellen. Staatsminister Kreuzer: „Das Medium Internet ist ein unverzichtbares Format, um bayerische Kultur lebendig und auch für die junge Generation ansprechend und faszinierend zu präsentieren.“
Zur Ausarbeitung einer Konzeption für das Kulturkonzept wurde eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatsminister Kreuzer eingesetzt, an der neben Kunstminister Heubisch auch Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer und Sozialstaatssekretär Markus Sackmann beteiligt waren.
2. Justizministerin Merk informiert Kabinett über Verbesserungen der Sicherheit in bayerischen Justizgebäuden / Merk: „Mit mehr Wachpersonal sowie technischen und baulichen Vorkehrungen sorgen wir nachhaltig und spürbar dafür, dass bayerische Gerichtssäle waffen- und angstfrei sind!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute den Ministerrat über den Stand der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen in den bayerischen Gerichtsgebäuden informiert, die die Staatsregierung auf Initiative der Ministerin im Januar nach dem furchtbaren Mord an einem Staatsanwalt in Dachau beschlossen hat. Merk: „Die schreckliche Tragödie von Dachau hat uns veranlasst, neu über die Sicherheit in Justizgebäuden nachzudenken und rasch zu handeln. Die Staatsregierung hat unmittelbar gehandelt und Maßnahmen ergriffen, die die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, aber auch der Besucherinnen und Besucher unserer Gerichtsgebäude nachhaltig und dauerhaft verbessern. Unsere Gerichtssäle müssen Orte sein, an denen nur mit Worten und ohne Angst gestritten wird!“
Kernstück der neuen Standards für die Sicherheit in Justizgebäuden bilden die flächendeckenden und durchgängigen Zugangskontrollen zu allen Zeiten, in denen Verhandlungen stattfinden. „Wir tun alles, um die Gerichtssäle frei von Waffen und gefährlichen Gegenständen zu halten“, so Merk. „Ich begrüße es sehr, dass der Haushaltsgesetzgeber eine Aufstockung des Wachtmeisterdienstes um insgesamt 140 Stellen bewilligt hat. Die ersten 70 neuen Justizwachtmeister konnten wir bereits zum 1. Juli 2012 einstellen. Weitere 40 werden zum 1. März 2013 und nochmals 30 zum 1. März 2014 folgen.“ Zusätzlich stehen Haushaltsmittel für 300 weitere Wachbedienstete von privaten Sicherheitsunternehmen zur Verfügung. Die Ministerin: „Anfang August haben wir Dienstleistungsverträge mit drei bayerischen Sicherheitsunternehmen unterschrieben. Seit dem 1. September 2012 unterstützen die ersten rund 130 Mitarbeiter dieser Unternehmen unsere Wachtmeister bei der Durchführung der Personenkontrollen. Weitere Aufstockungen werden zum 1. April 2013 und zum 1. März 2014 erfolgen. Dies bedeutet ein großes Plus für die Sicherheit unserer Gerichte.“
Auch die baulichen Voraussetzungen für sichere und effiziente Personenkontrollen werden derzeit in den über 200 Gerichtsgebäuden in Bayern geschaffen. Mit den dafür im Nachtragshaushalt 2012 bereitgestellten rund 3,67 Millionen Euro werden in den Eingangsbereichen Pforten, Vereinzelungsanlagen oder Schleusen eingebaut. Metalldetektorrahmen sind inzwischen flächendeckend in allen öffentlichen Sitzungsgebäuden vorhanden.
Mit den zur Verfügung gestellten zusätzlichen Haushaltsmitteln haben auch die bayerischen Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte ihre Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Insbesondere konnten private Sicherheitsunternehmen mit der Durchführung von Zugangskontrollen beauftragt werden. An den Arbeits- und Sozialgerichten beginnen in Kürze bereits die Zugangskontrollen. Die baulichen Voraussetzungen und weitere sicherheitstechnische Maßnahmen sind dort schon jetzt weitgehend umgesetzt. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit konnten die Trennung der öffentlichen und nichtöffentlichen Bereiche, eine Videoüberwachung und der Einbau von Notrufanlagen weitgehend realisiert werden. Außerdem verfügen die Verwaltungsgerichte inzwischen über Metalldetektorrahmen zur Durchführung der Sicherheitskontrollen sowie einen permanenten Pfortendienst während der üblichen Dienstzeiten.
Die Justizministerin abschließend: „Wir haben die Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets zur Verstärkung der Sicherheit in bayerischen Gerichtsgebäuden zügig und effizient in Angriff genommen. Dies schafft nicht nur Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Justiz. Es stärkt auch den Rechtsfrieden und die Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“