+++ Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Bayerischen Landtag müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, künftig jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte diesen heute von den Fraktionen der CSU und FDP eingereichten Antrag zur Änderung der Bayerischen Bauordnung: "Rauchwarnmelder können Leben retten." Dem Antrag zufolge müssen Neubauten dann sofort mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen müssen die lebensrettenden Geräte bis zum 31. Dezember 2017 nachrüsten. Die unmittelbaren Besitzer der Wohnung, bei Mietwohnungen die Mieter, müssen die Betriebsbereitschaft sicherstellen. +++
Der Bayerische Landtag hatte sich im April 2012 für eine Rauchwarnmeldepflicht ausgesprochen. Mit der Änderung des Artikels 46 der Bayerischen Bauordnung wird diesem Landtagsbeschluss nun Rechnung getragen. Die Rauchwarnmeldepflicht dient ausschließlich dem Schutz von Leib und Leben der sich in der Wohnung aufhaltenden Menschen. Herrmann: "Wir wollen unnötige Bürokratie vermeiden und die Privatsphäre der Wohnungsnutzer schützen. Deshalb wird es weder staatliche Kontrolle noch Bußgelder geben."
In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich bei nahezu 4.000 Wohnungsbränden bis zu 600 Menschen an den Folgen von Verbrennungen oder ersticken im Brandrauch. 6.000 Menschen werden jedes Jahr verletzt. Die meisten Brände entflammen im eigenen Hause. Rauchvergiftungen machen etwa 80 Prozent der Todesursache bei Bränden aus, denn eine Rauchgasvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein.