+++ Die Zahl der Asylbewerber aus Mazedonien und Serbien ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli, nach der die Geldleistungen für Asylbewerber deutlich erhöht werden müssen, drastisch gestiegen. Betrug ihre Zahl im August 2011 bundesweit nur 50 bzw. 120, lagen die Zahlen im gleichen Monat dieses Jahres bereits bei 730 (Bayern 63) bzw. 681 (Bayern 57). Im September ist ein weiterer Anstieg zu verzeichnen; am 19. September waren es bereits 977 Mazedonier (Bayern 114) und 1.096 Serben (Bayern 95). Die Anerkennungsquote für diese Herkunftsländer war im Jahr 2011 gleich Null. Innenminister Joachim Herrmann: "Wir müssen ein Zeichen gegen Asyl- und Sozialleistungsmissbrauch setzen. Das Schweizer Bundesamt für Migration zeigt uns, dass über aussichtslose Asylanträge aus diesen Herkunftsländern auch binnen 48 Stunden in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden werden kann." +++
Seit Einführung der Visafreiheit für Mazedonien und Serbien durch die EU Ende 2009 genügt ein biometrischer Reisepass für die Einreise nach Deutschland. Bereits damals musste dem dadurch ausgelösten massiven Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern mit einer Streichung von Rückkehrfördermitteln begegnet werden - mit Ausnahme der Finanzierung der Heimreise. Herrmann: "Der Zusammenhang des erneuten Anstiegs mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist offensichtlich. Die Asylanträge werden nur gestellt, um an Geldleistungen zu kommen. Das können wir nicht hinnehmen. Es kann nicht sein, dass Länder, die in die EU streben, Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern sind. Es gibt in diesen Ländern eindeutig keine asylrelevante Verfolgung."
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Asylverfahrensdauer für diese Länder zwar bereits auf etwa drei Monate verkürzt. Dies ist nach Auffassung Herrmanns allerdings noch längst nicht ausreichend. Vorbild ist die Schweiz, die infolge des auch dort zu verzeichnenden Anstiegs der Asylbewerberzahlen die Dauer der Asylverfahren für Antragsteller aus Serbien und Mazedonien auf 48 Stunden verkürzt hat. Was ein anerkannter Rechtsstaat wie die Schweiz kann, muss Deutschland auch können", so Herrmann. "Binnen weniger Tage, noch während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung, muss über diese Asylanträge entschieden werden. Um die schnelle Rückführung in die Heimat kümmern sich in Bayern dann die Zentralen Rückführungsstellen."
Noch einmal appellierte Herrmann an seine Kollegen in Mazedonien und Serbien, alles zu tun, um den Missbrauch der Visafreiheit ihrer Staatsangehörigen zu verhindern. Erst im April hatte ihm dies seine mazedonische Amtskollegin bei einem Besuch in Skopje eindringlich versichert. Ebenso äußerte sich der serbische Innenminister bei einem Besuch in München im Mai.
Die Europäische Union, so mahnte Herrmann, muss endlich für ein Inkrafttreten der sogenannten Visumschutzklausel sorgen, auf die sich die Innenminister bereits im Dezember 2011 verständigt haben. Danach kann die Visafreiheit vorübergehend ausgesetzt werden, wenn die Asylanträge aus einem visabefreiten Drittstaat "plötzlich und beträchtlich" ansteigen. "Die Voraussetzungen sind im Fall von Serbien und Mazedonien mittlerweile wohl erfüllt", stellte Herrmann fest.