Mehr Transparenz und verstärkte Kontrolle an Bayerns Transplantationszentren / Wissenschaftsminister Heubisch: „Wir wollen das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin wiedergewinnen“ / Gesundheitsminister Huber: „Zentrale bayerische Forderungen auch auf Bundesebene durchgesetzt“
Der Freistaat Bayern ergreift Maßnahmen zu mehr Transparenz und verstärkter Kontrolle in der Transplantationsmedizin. Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch und Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber informierten das Kabinett über die Schritte, die an Bayerns Transplantationszentren derzeit als Konsequenz aus den Unregelmäßigkeiten in Göttingen und Regensburg unternommen werden. „Bayern nimmt seine Verantwortung für die Transplantationsmedizin sehr ernst. Deshalb haben wir gemeinsam rasch die notwendigen Veränderungen auf den Weg gebracht“, bekräftigten die Minister. So wird es an allen Transplantationszentren künftig das Sechs-Augen-Prinzip bei Entscheidungen über die Aufnahme von Patienten in die Warteliste und deren Führung geben. Dabei sollen die Ärzte aus drei verschiedenen Fachbereichen stammen. Darüber hinaus ist in Zukunft die Auditierung der bayerischen Transplantationszentren durch eine unabhängige Expertengruppe vorgesehen. Ziel ist – neben einer Überprüfung der jeweils aktuellen Warteliste – insbesondere die Untersuchung der Strukturen auf mögliche Schwachstellen. Davon ausgehend sollen im Sinne von best-practice-Modellen Verbesserungen im gemeinsamen Austausch erarbeitet werden. Diese Maßnahmen wurden am 13. August bei einer gemeinsamen Sitzung des Gesundheitsministeriums, des Wissenschaftsministeriums und Vertretern aller sechs bayerischen Transplantationszentren beschlossen. Bereits am 2. August hatten Huber und Heubisch alle bayerischen Transplantationszentren aufgefordert zu überprüfen, ob die vorhandenen internen Regularien beachtet wurden. Huber: „Es darf keinen Spielraum für Manipulationen jeglicher Art mehr geben. Dies gelingt nur durch Klarheit und Transparenz. Es gibt aber keinen Grund, alle Ärzte unter Generalverdacht zu stellen. Dies rückt die Mehrheit der verantwortungsvollen Mediziner in ein falsches Licht und wird ihrer Leistung nicht gerecht.“
Zentrale bayerische Positionen konnten auch erfolgreich auf Bundesebene eingebracht werden. Bei einem Spitzengespräch des Bundesgesundheitsministers mit allen beteiligten Institutionen der Selbstverwaltung Ende August wurde beschlossen, dass das Sechs-Augen-Prinzip bei der Aufnahme in die Warteliste bundesweit verbindlich werden soll. Sondervereinbarungen über Bonuszahlungen für bestimmte Leistungsmengen – wie etwa in Göttingen – wurden von allen Beteiligten einhellig abgelehnt. In bayerischen Transplantationszentren waren bereits bislang solche Boni nicht vorgesehen. Aus bayerischer Sicht ist zudem die verstärkte staatliche Rückbindung des Transplantationssystems zu begrüßen, die aus dem Stimmrecht und dem künftigen Sitz für Bund und Länder im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) resultiert, ebenso die Prüfung einer verstärkten Rechtsaufsicht über die Richtlinientätigkeit der Bundesärztekammer sowie die stärkere Transparenz durch die Veröffentlichung der Jahresberichte der Prüfungs- und Überwachungskommissionen.
Huber und Heubisch betonten: „Unser Ziel ist es, das verlorene Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin wiederzugewinnen. Bayern wird alle Kräfte bündeln, damit die verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne der vielen tausend Patienten, die auf ein lebensrettendes Organ warten, konsequent umgesetzt werden.“