1. Ministerrat billigt Leitlinien zur Ausgestaltung einer europäischen Bankenaufsicht / Wirtschaftsminister Zeil, Finanzminister Söder und Europaministerin Müller: „Europäische Bankenaufsicht auf systemrelevante Kreditinstitute beschränken / Konzept für effiziente, austarierte und subsidiäre Bankenaufsicht in Europa“
2. Entscheidung des EZB-Rats für ein neues Programm zum Ankauf von Staatsanleihen
1. Ministerrat billigt Leitlinien für bayerische Haltung zur Ausgestaltung einer europäischen Bankenaufsicht / Wirtschaftsminister Zeil, Finanzminister Söder und Europaministerin Müller: „Europäische Bankenaufsicht auf systemrelevante Kreditinstitute beschränken / Konzept für effiziente, austarierte und subsidiäre Bankenaufsicht in Europa“
Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil Leitlinien zur Ausgestaltung einer künftigen europäischen Bankenaufsicht gebilligt. An diesen Leitlinien wird die Staatsregierung die in Kürze vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission messen und im Herbst die endgültige Haltung Bayerns festlegen.
Wirtschaftsminister Zeil, Finanzminister Markus Söder, und Europaministerin Emilia Müller unterstrichen dabei die Forderungen, die Bayern im Zusammenhang mit der Lösung der europäischen Schuldenkrise immer wieder vorgebracht habe: „Direkte Bankenhilfen aus dem ESM darf es auch nach der Etablierung einer europäischen Bankenaufsicht nur geben, wenn die betroffenen Mitgliedstaaten nicht aus der Haftung für ihre maroden Banken entlassen werden. Ebenso werden wir anderen Versuche zur Vergemeinschaftung von Schulden, die in diesem Zusammenhang immer wieder vorgebracht werden, entgegentreten: So lehnen wir ein europäisches Einlagensicherungssystem und einen europäischen Bankenabwicklungsfonds nach wie vor kategorisch ab.“
An der Kabinettsberatung haben als externe Sachverständige teilgenommen: Prof Dr. h.c. Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V., Theo Zellner, Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, Alois Müller, Präsident der Deutschen Bundesbank Hauptverwaltung Bayern sowie Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V..
Wirtschaftsminister Zeil plädiert für eine europäische Bankenaufsicht, die sich allein auf die Kontrolle von systemrelevanten oder grenzüberschreitenden Instituten beschränkt. Sparkassen und genossenschaftliche Kreditinstitute müssen unter nationaler Aufsicht bleiben, betonten Zeil und Söder.
Zeil: „Wir verfügen in Deutschland über eine Vielzahl kleiner und mittlerer Kreditinstitute, die die mittelständische Wirtschaft und die Bevölkerung flächendeckend mit Finanzdienstleistungen versorgen. In der Finanzkrise waren diese Institute vollkommen unauffällig. Sie sind traditionell das Rückgrat einer nachhaltigen und verlässlichen Mittelstandsfinanzierung. Eine dezentrale Bankenstruktur braucht spiegelbildlich auch eine dezentrale Aufsichtsstruktur. Die Ankündigung der EU-Kommission, der EZB die Beaufsichtigung über alle Kreditinstitute im Euroraum zu übertragen, lehne ich strikt ab. Leidtragende einer EZB-zentralisierten Bankenaufsicht wären die Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Regionalbanken und letztlich die mittelständische Wirtschaft in Deutschland.“
Finanzminister Söder sieht zudem die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) in hohem Maße gefährdet, wenn die EZB – wie von der EU-Kommission geplant – die finale Aufsichtsverantwortung über alle 6.000 Banken der Eurozone übertragen bekommt: „Die EZB muss weiterhin nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank vorrangig der Preisstabilität verpflichtet bleiben.“
Eine europäische Bankenaufsicht solle unabhängig von der EZB sein und mit effizienten Aufsichtsstrukturen und wirksamen Durchgriffsrechten ausgestattet sein. Auch müsse in den Aufsichtsgremien der neuen Institution das Stimmgewicht die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Mitgliedstaaten besser widerspiegeln. „Wir müssen weg vom bisherigen Abstimmungsgrundsatz „one country one vote“. An dieser Linie hält die Bayerische Staatsregierung konsequent fest und wir werden auch die Bundesregierung auffordern, diese Position auf europäischer Ebene zu vertreten“, erklärte Zeil und Söder.
Die Bayerische Europaministerin Emilia Müller unterstrich, dass eine zentrale Aufsicht das dreigliedrige deutsche Bankensystem, das sich über viele Jahre hinweg bewährt hat, entsprechend berücksichtigen müsse. Darüber hinaus erteilte sie Plänen, die direkte Bankenhilfen aus den Rettungsschirmen schon ab dem 1. Januar 2013 zulassen, eine deutliche Absage: „Deutschland darf sich von der Europäischen Kommission nicht unter Druck setzen lassen. Das beim Europäischen Gipfel am 29. Juni 2012 vereinbarte Vorgehen muss eingehalten werden: Erst muss eine einheitliche Aufsicht eingerichtet und funktionsfähig sein, danach wird über eine direkte Bankenrekapitalisierung zu entscheiden sein.
Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge für eine europäische Bankenaufsicht am 12. September 2012 zu veröffentlichen.
Anhang:
Leitlinien zur Festlegung der künftigen Haltung Bayerns:
1. Aufsichtszuständigkeit ausschließlich für systemrelevante oder grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks (single rule book)
2. Sicherung der Unabhängigkeit der EZB
3. Mittelbare und unmittelbare Hilfen als Ultima Ratio
4. Einbindung des Internationalen Währungsfonds (IIWF) bei Rettungsmaßnahmen durch ESM
5. Einbindung der nationalen Aufsichtsbehörden im Euroraum
6. Aufbau effizienter Aufsichtsstrukturen
7. Festlegung relativer Stimmgewichte
8. Parlamentarische Informations- und Kontrollrechte
9. Kostentragung für europäische Aufsicht
10. Einheitliche Bewertungsverfahren für alle Kreditinstitute
2. Entscheidung des EZB-Rats für ein neues Programm zum Ankauf von Staatsanleihen
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung über die Entscheidung des EZB-Rats für ein neues Programm zum Ankauf von Staatsanleihen mit folgendem Ergebnis beraten:
Die Bayerische Staatsregierung fordert die Bundesregierung auf, die Einhaltung der bisherigen Grundprinzipien für die Eurohilfe (begrenztes Haftungsvolumen, Subsidiarität der Hilfe, Achtung des Budgetrechts der Mitgliedstaaten, demokratische Legitimation) sicherzustellen.
Die Entscheidung der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen ist ohne Zweifel ein Paradigmenwechsel in Richtung Haushaltsfinanzierung der nationalen Mitgliedstaaten. Denn damit wird der Haftungsspielraum, den die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung über die Rettungsschirme eingegangen sind, erweitert, die Konditionalität (Hilfe gegen eigene Anstrengung) aufgeweicht und das Budgetrecht der Mitgliedstaaten ausgehöhlt.
3. Innenminister Herrmann berichtet über Sprengung der Fliegerbombe in Schwabing / Hermann: „Dank an alle Einsatzkräfte und Kampfmittelbeseitigungsdienst / Schutz von Leben und Gesundheit war oberstes Ziel / finanzielle Hilfen für soziale Härtefälle"
Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Ministerrat über die Sprengung einer alliierten Fliegerbombe am 28. August 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing berichtet: „Oberstes Ziel des ganzen Einsatzes war der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen. Das wurde in hervorragender Weise erreicht. Hierfür sage ich den hochprofessionellen Fachkräften des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und allen beteiligten Einsatzkräften meinen Dank."
Die Sprengung einer Bombe in einem belebten Wohn- und Geschäftsviertel wie Schwabing stellte den Kampfmittelbeseitigungsdienst und alle beteiligten Einsatzkräfte vor große Herausforderungen. Aus Sicherheitsgründen mussten um den Bombenfundort zwei Sicherheitsringe mit einem Radius von 300 und 1.000 Metern gezogen werden. Rund 2.500 Bewohner Schwabings wurden aus ihren Wohnungen evakuiert und in Notunterkünften untergebracht. Über 600 Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehren, der Freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks sorgten für den reibungslosen Ablauf.
Herrmann: „Alle Einsatzkräfte haben Vorbildliches geleistet. Das zeigt, dass wir uns in Bayern jederzeit auf unser hocheffizientes Hilfeleistungssystem verlassen können. Auch den Münchner Bürgerinnen und Bürgern gilt mein Dank, die die ganzen Belastungen und Beeinträchtigungen mit großer Geduld und Verständnis hingenommen haben."
Als örtliche Sicherheitsbehörde war die Landeshauptstadt München für die Beseitigung der Fliegerbombe zuständig. Das Innenministerium hat hierzu den von ihm vorgehaltenen Kampfmittelbeseitigungsdienst als freiwillige Leistung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mit der Kampfmittelbeseitigung ist eine private Fachfirma betraut, die im Auftrag des Innenministeriums tätig wird. Herrmann: „Die rund 700.000 Euro, die wir jährlich für den Kampfmittelbeseitigungsdienst aufwenden, sind eine gute Investition in unsere Sicherheit. Die Schwabinger Fliegerbombe zeigt: Wir müssen auch weiterhin mit solchen Altlasten aus dem Zweiten Weltkriegs rechnen." Im vergangenen Jahr hatte der Kampfmittelbeseitigungsdienst in rund 1.000 Einsätzen mehr als 60 Tonnen Kampfmittel geborgen, darunter 214 Spreng- und Splitterbomben.
Die Fliegerbombe war mit einem Langzeitzünder mit Ausbausperre versehen. Bei der kontrollierten Sprengung kam es zu einigen kurzzeitigen Bränden und Schäden an umliegenden Gebäuden. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch nicht bezifferbar.
Einige Versicherer haben bereits angekündigt, die eingetretenen Schäden, z.B. über die Wohngebäude- und Hausratsversicherung, zu regulieren. Herrmann: „Sollte es darüber hinaus zu sozialen Härtefällen oder Existenzgefährdungen kommen, wollen die Landeshauptstadt München und der Freistaat in diesen Fällen finanzielle Mithilfen für nicht versicherbare Schäden zur Beseitigung der akuten Notlagen gewähren."
Voraussetzung für die bayerischen Hilfen ist eine entsprechende etatmäßige Ermächtigung durch den Landtag. Zunächst muss jedoch festgestellt werden, ob es soziale Härtefälle gibt, in denen finanzielle Mithilfen in Betracht kommen. Geschädigte, die das für sich geltenden machen wollen, können sich bei der Landeshauptstadt München melden.
4. Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ / Familienministerin Haderthauer: „Frühe Hilfen sind der beste und nachhaltigste Ansatz eines effektiven Kinderschutzes“
Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer den Startschuss für die Umsetzung der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ in Bayern gegeben. „Bayern war und ist Vorreiter beim Kinderschutz. Seit 2009 fördern wir den flächendeckenden Aufbau von Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKis), die die örtlichen Angebote früher Hilfen zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen miteinander vernetzen. Es freut mich, dass das bayerische KoKi-Konzept zur Blaupause für die Regelungen im Bundeskinderschutzgesetz und somit zum bundesweiten Standard geworden ist. Alleine für die KoKis stellen wir in Bayern auch im Jahr 2012 wieder rund 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem bildet Bayern bereits seit 2007 mit dem Programm ‚MAJA’ Hebammen dazu aus, junge Familien - wo nötig - in der ersten Phase nach der Geburt kompetent zu begleiten. Durch die neuen Bundesmittel wollen wir nun den Kommunen ermöglichen, mit dem verstärkten Einsatz von Familienhebammen einen weiteren Mosaikstein in unser Schutzkonzept aufzunehmen“, so Haderthauer.
5. Bundesratsinitiative „Dauerhafter Erhalt der Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen“ / Sozialministerin Haderthauer: „Der Bund muss für die Erhaltung der Gräber von Holocaust-Überlebenden Mittel bereitstellen“
Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat der Ministerrat heute beschlossen, gemeinsam mit Baden-Württemberg im Bundesrat einen Entschließungsantrag einzubringen, der den dauerhaften Erhalt der Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen sicherstellt. Haderthauer: „Das Anliegen des Zentralrats der Sinti und Roma, alle Grabstätten NS-verfolgter Sinti und Roma zu Lasten der öffentlichen Hand zu pflegen und zu erhalten, findet meine volle Unterstützung. Aber auch den Erhalt von Gräbern aller anderen Opfergruppen nationalsozialistischer Verfolgung muss Deutschland dauerhaft garantieren. Die Erinnerung an die Opfer des Holocaust zu bewahren, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich fordere daher, dass der Bund entsprechende Mittel bereitstellt, damit die in Deutschland liegenden Gräber der Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen öffentlich gepflegt und auf Dauer erhalten werden können“.
6. Bayern stellt die Weichen für eine flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten / Justizministerin Beate Merk: "Wir wollen eine moderne und bürgerfreundliche Justiz, die für die Herausforderungen des IT-Zeitalters gerüstet ist!"
Der Ministerrat hat heute beschlossen, gemeinsam mit weiteren Ländern einen Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Bundesrat einzubringen. Elektronischer Rechtsverkehr meint die sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligen und den Gerichten. Konkret sollen beispielsweise Klageschriften und Anträge, aber auch gerichtliche Entscheidungen elektronisch bei Gericht eingereicht bzw. vom Gericht zugestellt werden können. Der von Bayern mit erarbeitete Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schrittweise flächendeckende Einführung.
Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte und andere professionelle Einreicher wie etwa Behörden in allen Ländern sogar verpflichtend sein. Privatpersonen werden dagegen auch künftig Dokumente in Papierform bei Gericht einreichen können. Justizministerin Beate Merk ist überzeugt, dass die digitale Technik für den Bürger und die bayerische Wirtschaft nur Vorteile hat: "Bei den Registergerichten und im gerichtlichen Mahnverfahren setzt Bayern bereits seit längerer Zeit auf den elektronischen Rechtsverkehr. Die Erfahrungen sind durchweg positiv. Wir wollen den gesamten Geschäftsbetrieb der Justiz künftig effektiver und schneller gestalten." Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus noch eine Reihe weitere Maßnahmen vor, um die Justiz fit zu machen für die Zukunft. So sollen beispielsweise die Voraussetzungen für die Einführung elektronischer Akten geschaffen und ein zentrales elektronisches Schutzschriftenregister für die Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt werden. Gerichtliche Bekanntmachungen sollen über das Internetportal www.justiz.de erfolgen.
7. Bayern bringt Staatsvertrag über bundesweites Vollstreckungsportal auf den Weg / Justizministerin Merk: "Ab 1. Januar 2013 wird es für Gläubiger leichter werden, an ihr Geld zu kommen - ein echter Fortschritt für den Rechtsstandort Bayern !"
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Justizministerin Beate Merk eine Initiative auf den Weg gebracht, die es Gläubigern ermöglichen soll, ihre berechtigten Forderungen erheblich schneller, effizienter und kostengünstiger durchzusetzen. Durch ein zentrales Vollstreckungsportal im Internet sollen Vollstreckungsgerichte und Gerichtsvollzieher ab 1. Januar 2013 per Maus-Klick Einblick in Schuldnerdaten nehmen können. Im so genannten Schuldnerverzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird, sind Schuldner genannt, gegen die die Zwangsvollstreckung aus bestimmten Gründen bereits einmal erfolglos war, sowie die Vermögensverzeichnisse derjenigen Schuldner, die bereits einmal in einem früheren Zwangsvollstreckungsverfahren eine Vermögensauskunft abgegeben haben. Gläubiger können damit frühzeitig leichter abschätzen, ob eine - unter Umständen für sie kostspielige - Zwangsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist und welche Vermögensgegenstände hierfür in Betracht kommen.
"Das ist ein großes Plus für die effiziente, schnelle und kostengünstige Durchsetzung von Rechten und damit auch ein wichtiger Fortschritt für Bayern als Rechtsstandort", führte Justizministerin Merk aus. "Wir machen das Zwangsvollstreckungsverfahren fit für die Zukunft". Die Ministerin wies zugleich darauf hin, dass die Belange der Schuldner und des Datenschutzes durch das neue Vollstreckungsportal gewahrt sind: "Erstens kann es im Einzelfall auch im Interesse des Schuldners sein, nicht mit Vollstreckungsversuchen überzogen zu werden, bei denen von vornherein absehbar ist, dass 'nichts zu holen' ist. Und zweitens hat nicht jeder Einblick in die Verzeichnisse. Zum Abruf der Vermögensverzeichnisse sind beispielsweise nur Gerichtsvollzieher sowie bestimmte Behörden und Gerichte berechtigt. Auch hier ist im Übrigen stets Voraussetzung, dass der Bezug zu einem ganz konkreten Verfahren hergestellt werden kann."
Um das Portal mit den Daten aller Länder bestücken und die Online-Recherchen abwickeln zu können, ist ein Staatsvertrag der Länder erforderlich, den das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat. Der vertrag wird nun dem Bayerischen Landtag zur Ratifizierung zugeleitet.