Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat infolge der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender Menschen erneut dringend eine gesetzliche Regelung für diese Fälle angemahnt. "Jeder Tag, den wir hier weiter abwarten, kann dazu führen, dass Betroffene mit schweren psychischen Störungen aus der Behandlung entlassen werden müssen, nicht weiter behandelt werden können und dadurch schwere Schäden erleiden", so Merk.
Nach zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2012 können Betreuer mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage notwendige medizinische Behandlungen auch dann nicht gegen den Willen der Betreuten durchsetzen, wenn diese ihre Behandlungsbedürftigkeit wegen ihrer psychischen Erkrankung nicht erkennen können.
"Das kann zum Beispiel dazu führen, dass ein an Demenz erkrankter Diabetiker, der die erforderliche Insulinzufuhr verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen kann, diese eben nicht bekommt. Oder dass etwa manische Patienten nicht aber aus diesem Zustand herausgeholt werden können, um sie dann von der Notwendigkeit einer Behandlung zu überzeugen", so Merk.
Zu Wohl der Betroffenen ist ein Gesetz dringend notwendig, das ein Eingreifen in derartigen Fällen wieder erlaubt." Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen. "Hier ist der Bundesgesetzgeber dringend gefordert", so Merk.