Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Reform des Prozesskostenhilferechts und weist Kritik der Opposition hieran nachdrücklich zurück. "Bei dem Gesetzentwurf geht es darum, wirksamer zu verhindern, dass Prozesskostenhilfe missbräuchlich erlangt wird, etwa indem Antragsteller unzutreffende Angaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse machen", so Merk. "Ziel ist Gerechtigkeit - und dafür zu sorgen, dass diejenigen Prozesskostenhilfe erhalten, die sie wirklich brauchen. Wenn Personen, die Prozesse auch selbst finanzieren könnten, Prozesskostenhilfe bekommen, schadet das letztlich denjenigen, die sich das Verfahren wirklich nicht leisten können. Die Alternative, um den Missbrauch einzudämmen, wäre nämlich, die Hilfe nach dem Rasenmäherprinzip für alle zurückzufahren. Und das kann keiner wollen."
Merk weiter: "Der Zugang zum Recht wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Wer die Kosten nicht selbst aufbringen kann, wird auch in Zukunft selbstverständlich Prozesskostenhilfe erhalten."
Prozesskostenhilfe kann beanspruchen, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann - vorausgesetzt, die Rechtsverfolgung oder -verteidigung bietet hinreichende Aussichten auf Erfolg. Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf verabschiedet, durch den die missbräuchliche Erlangung von Prozesskostenhilfe besser verhindert und die Überprüfungsmöglichkeiten für die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse verbessert werden sollen.