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Gerichtsinterne Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

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+++ Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung hat der Bundesgesetzgeber jetzt den rechtlichen Rahmen sowohl für die außergerichtliche als auch die gerichtsinterne Mediation festgelegt. Innenminister Joachim Herrmann: "Es freut mich sehr, dass mit diesem Gesetz endlich Klarheit geschaffen wurde. Wir werden in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch in Zukunft gerichtsinterne Mediation unter der Leitung speziell hierfür ausgebildeter Richterinnen und Richter anbieten." Bayern hatte bereits im Jahr 2009 ein Pilotprojekt am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichten in Ansbach, München und Regensburg gestartet, mit dem die Mediation zunächst erprobt werden sollte. Herrmann: "Die Auswertung des Pilotprojekts zeigt: Mediation ist auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Erfolgsmodell, das dauerhaft Rechtsfrieden schaffen kann." +++

Mediation ist eine moderne Konfliktlösungsmethode, mit der die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich mit Unterstützung eines neutralen Dritten (Mediator) in einem nicht-öffentlichen Verfahren ihren Konflikt einvernehmlich lösen können. Bei der gerichtsinternen Mediation ist der neutrale Dritte ein nicht entscheidungsbefugter Richter (Güterichter). Der Innenminister: "Die Vorteile liegen auf der Hand: Anders als bei einem Gerichtsurteil gibt es bei der Mediation keine Gewinner und Verlierer, sondern die Beteiligten selbst erarbeiten Lösungen, die den Rechtsfrieden für die Zukunft sichern sollen."

Für die dauerhafte Einführung der Mediation kann auf die positiven Erfahrungen zurückgegriffen werden, die mit dem im Juni 2009 gestarteten Pilotprojekt "Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit" gesammelt wurden. Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: "Die gerichtsinterne Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Erfolg. Sie findet sowohl bei Bürgern als auch bei Rechtsanwälten und Behördenvertretern sehr hohe Wertschätzung." Die meisten Beteiligten, die dieses Verfahrensangebot ausprobiert haben, würden in einem neuen Konfliktfall wieder darauf zurückgreifen. In einer Reihe von Fällen ließen sich Lösungen finden, die in einem streitigen Gerichtsverfahren nicht erzielt worden wären. Innenminister Herrmann betont: "Eine besondere Stärke unserer hierfür ausgebildeten Richterinnen und Richter liegt in der flexiblen Verhandlungsführung. So bringen sie in festgefahrenen Verhandlungssituationen auch selbst Regelungsvorschläge ein und beschränken sich nicht auf die Moderation. Gerade dieser Weg wurde von den Beteiligten durchweg gelobt und hat oftmals zu einem erfolgreichen Abschluss der Mediation geführt."

Die positive Beurteilung des Pilotprojekts wird auch durch den abschließenden Evaluationsbericht von Prof. Dr. Reinhard Greger von der Universität Erlangen-Nürnberg bestätigt, der dieses wissenschaftlich begleitet, ausführlich analysiert und bewertet hat. Eine Kurzzusammenfassung seines Projektberichts findet sich unter  www.vgh.bayern.de/BayVGH/pressemitteilungen.htm. Weitere Informationen zur Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit können abgerufen werden unter www.vgh.bayern.de/mediation.htm .


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