+++ Im ersten Halbjahr 2012 wurden nach den aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für insgesamt 24.770 Wohnungen in Bayern Baugenehmigungen erteilt oder Genehmigungsfreistellungsverfahren abgeschlossen. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme von 1,2 Prozent. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gab es gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein leichtes Plus um 4,7 Prozent auf 10.389. "Angesichts der zunehmenden Wohnungsmarktanspannungen in den bayerischen Ballungsgebieten brauchen wir aber noch deutlich mehr neue Wohnungen", kommentierte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann diese Entwicklung. So unternehme Bayern mit der Wohnraumförderung große Anstrengungen zur Erhöhung der Wohnungsbautätigkeit. In den letzten fünf Jahren standen über eine Milliarde Euro Haushaltsmittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung, über ein Viertel davon für die Landeshauptstadt München. Seit 2007 wurde allein in München der Bau von 2.943 Mietwohnungen gefördert. Im ersten Halbjahr 2012 konnten in Bayern bereits 1.490 Maßnahmen mit rund 47 Millionen Euro angestoßen werden. "Zur Stärkung der Bautätigkeit setze ich ab sofort verbesserte Konditionen für die Mietwohnraumförderung in Kraft", verkündete Herrmann. "Außerdem lasse ich eine neue Fördermethodik erproben." In Richtung Bund forderte Herrmann, dass die in Folge der Föderalismusreform zu zahlenden Kompensationsmittel weiterhin in gleicher Höhe gewährt werden. +++
Die Förderung von Mietwohnungen erfolgt durch einen objektabhängigen und einen belegungsabhängigen Darlehensteil. Der Zinssatz für den objektabhängigen Darlehensteil beträgt weiterhin 0,5 Prozent. Der Zinssatz für den belegungsabhängigen Darlehensteil wird um 3 Prozentpunkte auf 2,75 Prozent gesenkt. Zur Minderung der Mietbelastung gewährt der Freistaat einkommensschwächeren Bewohnern geförderter Wohnungen eine Zusatzförderung, die aus dem Zinsaufkommen des belegungsabhängigen Darlehensteils mitfinanziert wird.
Darüber hinaus lässt Herrmann eine neue Fördermethodik erproben. An vierzehn Standorten in Bayern sollen Mietwohnungen im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert werden. Die Förderhöhe knüpft dabei an das wirtschaftliche Ergebnis einer Aufwands- und Ertragsberechnung an. Dadurch soll insbesondere im ländlichen Raum, in dem die Mieterträge relativ niedrig sind, den Bauherren eine auskömmliche Finanzierung ermöglicht werden.