+++ Der Prüfbericht zur sogenannten Quellen-Telekommunikations-Überwachung (Quellen-TKÜ), den der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri heute auf Bitte von Innenminister Joachim Herrmann vorgelegt hat, bestätigt die Vorgehensweise des Bayerischen Landeskriminalamtes. Das LKA hat lediglich von Ermittlungsrichtern angeordnete Maßnahmen durchgeführt. +++
Der Bayerische Datenschutzbeauftragte ist nach seiner Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung durch die Maßnahmen in keinem Fall beeinträchtigt war. Außerdem habe das Bayerische Landeskriminalamt alle gebotenen Sorgfaltsanforderungen erfüllt, um sicherzustellen, dass nur die von der richterlichen Anordnung umfassten Zielrechner infiltriert wurden. Herrmann: "Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, dass Mikrofone oder Kameras eingeschaltet wurden, dass Dateien manipuliert oder gar Computer durchsucht worden sind."
Herrmann betonte, dass der Bericht für künftige Quellen-TKÜ-Anordnungen wertvolle datenschutzrechtliche Hinweise gibt. "Die Prüfergebnisse entlasten die Ermittlungsbehörden klar von den Vorwürfen, die im Oktober 2011 in den Medien aufgrund der Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs erhoben wurden."
Herrmann ist sich mit der Bayerischen Justizministerin Dr. Beate Merk darin einig, dass die Quellen-TKÜ in der Strafprozessordnung des Bundes ihre Rechtsgrundlage findet und sie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt hat.
Herrmann und Merk halten die Quellen-TKÜ nach wie vor für ein unentbehrliches Ermittlungsinstrument in der polizeilichen Praxis und in der Strafverfolgung. Herrmann fügte hinzu: "Natürlich unterliegen solche Überwachungsmaßnahmen aber einer ständigen Anpassung an die rasante Entwicklung der Technik. Das Bayerische Landeskriminalamt hat den dabei zu beachtenden Vorgaben im Wesentlichen entsprochen. Das Bayerische Landeskriminalamt wird die Feststellungen und Hinweise des Landesbeauftragten sorgfältig prüfen und sie bei der datenschutzgerechten Fortentwicklung der Software zur Quellen-TKÜ einbeziehen.