1 . Kabinett verabschiedet Haushalt für 2013 und 2014 / Ministerpräsident Seehofer: „Bayern erntet die Früchte soliden Wirtschaftens und investiert weiter kraftvoll in die Zukunft des Landes / Bayerns Finanzpolitik bleibt weiter Vorbild in Deutschland und in Europa“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Mit über 11 Milliarden Euro Investitionen zukunftsfeste Beschäftigung sichern und neue Arbeitsplätze schaffen / Unser Ziel ist Vollbeschäftigung bis 2015 in ganz Bayern“ / Finanzminister Söder: „Bayern tilgt in 3 Jahren bereits 2 Milliarden Euro und wird 2030 komplett schuldenfrei sein / Wir schaffen Chancen und keine Schulden“
1. Kabinett verabschiedet Haushalt für 2013 und 2014 / Ministerpräsident Seehofer: „Bayern erntet die Früchte soliden Wirtschaftens und investiert weiter kraftvoll in die Zukunft des Landes / Bayerns Finanzpolitik bleibt weiter Vorbild in Deutschland und in Europa“ / Wirtschaftsminister Zeil: „Mit über 11 Milliarden Euro Investitionen zukunftsfeste Beschäftigung sichern und neue Arbeitsplätze schaffen / Unser Ziel ist Vollbeschäftigung bis 2015 in ganz Bayern“ / Finanzminister Söder: „Bayern tilgt in 3 Jahren bereits 2 Milliarden Euro und wird 2030 komplett schuldenfrei sein / Wir schaffen Chancen und keine Schulden“
Das bayerische Kabinett hat heute den Entwurf für den Doppelhaushalt 2013/2014 mit einem Volumen von 46,55 Milliarden Euro (2013) und 48,0 Milliarden Euro (2014) beschlossen. Ministerpräsident Horst Seehofer: „Bestens qualifizierte und hoch fleißige Menschen, innovative und risikofreudige Unternehmen sowie eine vorausschauende und solide Haushalt- und Finanzpolitik sind die bewährten Grundlagen für ein wirtschaftlich gesundes und lebenswertes Bayern. Mit den höchsten Einnahmen, die es je gab, ernten wir im neuen Doppelhaushalt die Früchte dieser gemeinsamen Leistung und investieren zugleich weiter kraftvoll in die Zukunft des Landes. Bayerns Finanzpolitik bleibt auch in den nächsten Jahren Vorbild in Deutschland und in Europa.“
Wirtschaftsminister Martin Zeil betonte: „Mit über 11 Milliarden Euro Investitionen setzt Bayern starke Wachstumsimpulse. Dieser Doppelhaushalt ist ein weiterer Baustein unserer Zukunftsstrategie Aufbruch Bayern. Mit einer hohen Investitionsquote sichern wir langfristig Beschäftigung in Bayern und schaffen zukunftsfeste neue Arbeitsplätze. Unser klares Ziel heißt: Vollbeschäftigung bis 2015 in ganz Bayern.“
Finanzminister Dr. Markus Söder bezeichnete die Eckdaten des bayerischen Doppelhaushalts als „Alleinstellungsmerkmale“ in einem Deutschland haushaltspolitischer Sündenfälle: „Während Baden-Württemberg in den nächsten beiden Jahren mehr als drei Milliarden Euro neuer Kredite aufnehmen will, wird Bayern nach einer Milliarde Euro in 2012 auch in den nächsten beiden Jahren über eine Milliarde Schulden tilgen und 2030 komplett schuldenfrei sein! Baden-Württemberg kürzt 11.600 Lehrerstellen, Bayern sieht in den nächsten beiden Jahren nochmals mehr als 1.300 Lehrerstellen für zusätzliche Aufgaben vor. Nordrhein-Westfalen ist mit rund 180 Milliarden Euro verschuldet und hat bereits im letzten Jahr 4,3 Milliarden Euro Zinsen gezahlt, während Bayern seine Schulden abbaut. Die Bayern haben erfolgreicher als andere gearbeitet und ihre Hausaufgaben gemacht. Das zahlt sich aus. Wir schaffen Chancen und keine Schulden!“
Die Eckdaten des Doppelhaushalts 2013/2014 sind:
Bayern, Land der soliden Finanzen:
• Gesamtvolumen des Haushalts 2013 bei 46,55 Milliarden Euro (plus 5,7 Prozent) und 2014 bei 48 Milliarden Euro (plus 3,2 Prozent).
• Im achten und neunten Jahr keine Neuverschuldung im allgemeinen bayerischen Staatshaushalt.
• Schuldentilgung mehr als eine Milliarde Euro in den nächsten beiden Jahren. Damit wird Bayern innerhalb von drei Jahren mehr als zwei Milliarden Euro getilgt haben. Das sind bereits fast zehn Prozent der Gesamtschulden im allgemeinen Haushalt. Der vollständige Schuldenabbau bis 2030 ist ein zentrales politisches Ziel der Staatsregierung, das mit dem neuen Haushaltsgesetz in der Bayerischen Haushaltsordnung gesetzlich verankert werden soll.
• Kommunaler Finanzausgleich steigt 2013 mit 7,7 Milliarden Euro auf Rekordhöhe (plus 6,3 Prozent).
• Die absoluten Investitionsausgaben steigen gegenüber 2012 im neuen Doppelhaushalt insgesamt auf über 11 Milliarden Euro (je Haushaltsjahr 5,6 Milliarden Euro).
Die Investitionsquote in Bayern wird auch im nächsten Jahr über 12 Prozent liegen und damit weit über dem Durchschnitt der Flächenländer West in Deutschland (9,9 Prozent 2012).
• Die Zinsquote wird in Bayern von 2,5 Prozent in 2012 auf 2,1 Prozent in 2013 und 2,0 Prozent in 2014 sinken (zum Vergleich: Flächenländer West 6,4 Prozent 2012).
• Die Pro-Kopfverschuldung wird auf 2.424 Euro bis Ende 2014 sinken (Flächenländer West 7.764 Euro in 2010 ohne Bayern).
• Die Reserven werden bis Ende 2014 trotz Schuldentilgung voraussichtlich bei knapp 2,3 Milliarden Euro liegen.
Starkes Wirtschaftsland Bayern
BAYERN DIGITAL:
• Mit BAYERN DIGITAL setzt Bayern auf eine umfassende Strategie, um die Chancen des Informationszeitalters für die Menschen im Freistaat zu nutzen. Mit „Aufbruch Bayern“ investiert Bayern wie kein anderes Land in Familie, Bildung und Innovation, in den Umbau der Energieversorgung, für den ländlichen Raum. Auf allen diesen Feldern sind digitale Technologien und die Kompetenzen für das Informationszeitalter ein treibender Motor der Zukunftsfähigkeit Bayerns.
• BAYERN DIGITAL steht für die Versorgung Bayerns mit modernster Breitbandinfrastruktur. Den bereits im Nachtragshaushalt 2012 bei den aufgelegten Förderprogrammen für Hochgeschwindigkeitsinternet vorgesehenen Bewilligungsrahmen von 100 Millionen Euro will die Staatsregierung im Doppelhaushalt 2013/2014 auf jeweils 200 Millionen Euro im Jahr verdoppeln.
• BAYERN DIGITAL steht für Investitionen in die Zukunftsfelder Lernen, Arbeiten, Mobilität, Gesundheit und Wohnen.
Aufbruch in das neue Energiezeitalter:
• Zur Umsetzung der Energiewende und der Verbesserung des Klimaschutzes investiert Bayern im neuen Doppelhaushalt 2013/2014 rund 260 Millionen Euro.
• Wichtiger Schwerpunkt ist der Mitteleinsatz für anwendungsorientierte Forschung und Technologietransfer im Energiebereich. Hierfür sieht der Doppelhaushalt 140 Millionen Euro vor. Die 2012 begonnenen Forschungsprojekte im Bereich Energieerzeugung, Speicherung, Produktion und Netze werden fortgesetzt. Dazu zählen zum Beispiel auch das Forschungsnetzwerk Solartechnologies go Hybrid, das TUM Energy Valley, Anschubfinanzierungen für die Technologieallianz Oberfranken und den Nürnberger Technologiecampus, sowie das Wissenschaftszentrum Straubing.
• Zusätzlich will die Staatsregierung in den nächsten beiden Jahren noch einmal 40 Millionen Euro in technologische Leuchttürme investieren, um Hochtechnologieprojekte wie zum Beispiel die Bioethanolanlage in Straubing oder die Batterieforschung an der TU München anzuschieben.
• Für die energetische Sanierung staatlicher Gebäude sind im neuen Doppelhaushalt insgesamt 40 Millionen Euro vorgesehen.
Beste Chancen im ländlichen Raum:
• Mit „Aufbruch Bayern. Aktionsplan Demografischer Wandel“ hat die Staatsregierung ihre Politik zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat unter den Herausforderungen des demografischen Wandels festgelegt. Auch der Doppelhaushalt 2013/2014 sieht gezielte Investitionen für beste Chancen im ländlichen Raum vor.
• Für Staatsstraßen stehen im neuen Doppelhaushalt insgesamt 504 Millionen Euro bereit, davon 2013 und 2014 je 215 Millionen Euro für Investitionen. Durchschnittlich 80 Prozent der Investitionsmittel fließen dabei in den ländlichen Raum.
• Für den Ausbau der Hochschulen außerhalb der Metropolen sind Mittel in Höhe von 110 Millionen Euro vorgesehen.
• Die 2012 um 40 Millionen auf 120 Millionen Euro aufgestockte gewerbliche Regionalförderung (einschließlich Investitionsförderung Tourismus) wird im nächsten Doppelhaushalt insgesamt noch einmal um 40 Millionen Euro auf jetzt insgesamt 280 Millionen Euro erhöht. Damit bringt die Staatsregierung Arbeit zu den Menschen in allen Teilen Bayerns. Dies kommt gerade kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Zur weiteren Verbesserung des Standortmarketings in ganz Bayern wird die Staatsregierung eine Außenstelle von Invest in Bavaria in Franken einrichten.
Landwirtschaft:
Bayerns Landwirte bleiben prägend für die Zukunft Bayerns. Bayerns Bäuerinnen und Bauern erwirtschaften 3,7 Milliarden Euro. 15 Prozent der Beschäftigten arbeiten direkt oder indirekt in der Ernährungs- Land- und Forstwirtschaft. Die Bedeutung der Landwirtschaft im Freistaat spiegelt sich im traditionell hohen Haushaltsansatz im Landwirtschaftsministerium wider. 2013 und 2014 sind jeweils knapp 1 ,3 Milliarden Euro Haushaltsmittel veranschlagt.
Bildungs- und Kulturland Bayern:
• Investitionen in die Bildung sind auch im Doppelhaushalt 2013/2014 wichtigster Schwerpunkt für den Staatshaushalt. Auch im neuen Doppelhaushalt werden jeweils mehr als ein Drittel der gesamten Staatsausgaben in den Bildungsbereich fließen.
• Mit 6.900 zusätzlichen Lehrerkapazitäten hat Bayern seit 2008 die Grundlagen für die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls, für kleinere Klassen, Verbesserung der Integration und Inklusion und den bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen geschaffen. Im neuen Doppelhaushalt sind dafür und für den Aufbau einer integrierten Lehrerreserve nochmals 1.309 Stellen vorgesehen.
• Der Wissenschafts- und Kunstetat wird im neuen Doppelhaushalt erstmals die sechs Milliarden Euro Grenze im Jahr überschreiten.
• Zur Bewältigung des Anstiegs der Studierendenzahlen sieht der Doppelhaushalt eine Erhöhung der Ausgabemittel im Wissenschaftsetat um 57,5 Millionen Euro auf 302,5 Millionen Euro vor, eine Steigerung um über 20 Prozent. Zusätzlich wird sichergestellt, dass 400 zusätzliche Stellen für die Fortsetzung des Ausbaus der Hochschulen zur Verfügung gestellt werden können.
• Kultur in Bayern:
Alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns sollen von der kulturellen Stärke des Freistaats profitieren. Bayern gibt jährlich rund 630 Millionen Euro für Kultur aus. In einem neuen Kulturkonzept wird das große Potenzial der bayerischen Kulturlandschaft noch besser ausgeschöpft werden. Dazu sollen in jedem Regierungsbezirk Leuchtturmprojekte vorangebracht werden und jeder Regierungsbezirk ein staatliches Landesmuseum erhalten, das die regionale Identität besonders prägt. Das neue bayerische Kulturkonzept soll zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2013/2014 im Bayerischen Landtag vorgelegt werden.
Familienland Bayern:
• Bayern ist das Familienland Nummer eins. Bayern wird 2013/2014 massiv in Bayerns Familien investieren.
• Ab 2013/2014 wird die Entlastung der Elternbeiträge für Kinder im letzten Kindergartenjahr um 50 Euro pro Monat auf 100 Euro erhöht.
• Bayern ist das einzige Land mit einer Krippenausbaugarantie für seine Bürgermeister. Bundesweit haben Bayerns Kommunen die besten Förderkonditionen. Beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren unterstützt der Freistaat seine Kommunen auch weiterhin kraftvoll in 2013 und 2014 mit insgesamt 436 Millionen Euro (2013 169,2 Millionen Euro plus 27 Millionen Euro Bundesmittel plus 91,7 Millionen Euro aus dem Fiskalpakt, 2014 148,1 Millionen Euro).
• Die Qualität in der Kinderbetreuung wird weiter verbessert. Bayern wird auch 2013 und 2014 seine Städte und Gemeinden mit jeweils mehr als einer Milliarde Euro bei den laufenden Kinderbetreuungskosten bezuschussen.
Der Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt wird nach Drucklegung dem Bayerischen Landtag zur Beratung zugeleitet. Am 25. September 2012 soll der Haushalt dann in erster Lesung eingebracht werden. Unter www.bayern.de sind weitere Informationen und Details zu Einzelheiten des Doppelhaushalts und zum „Aufbruch Bayern“ abrufbar.
2. Staatsregierung beschließt Paket zur Optimierung des achtjährigen Gymnasiums / Kultusminister Spaenle: „Das Bayerische Gymnasium steht für Qualität und wird mit weniger Stoff und mehr individueller Förderung noch weiter verbessert.“
Der Ministerrat hat in der heutigen Kabinettssitzung ein Paket zur Optimierung des achtjährigen Gymnasiums verabschiedet. Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle betonte, dass sich das bayerische Gymnasium in seiner achtjährigen Form in seiner Grundstruktur bewährt hat und mit den beschlossenen Maßnahmen zusätzlich verbessert wird: „Das achtjährige Gymnasium steht für Qualität. Es ist uns gemeinsam mit Eltern- und Schülervertretern sowie Lehrerverbänden gelungen, das qualitativ hochwertige Bildungsangebot am Gymnasium noch weiter zu entwickeln und mit konkreten Maßnahmen für weniger Unterrichtsausfall und weniger Stoff sowie für mehr individuelle Förderung zu optimieren. Die beschlossene Verbesserung des bayerischen Gymnasiums unterstützt den einzelnen Schüler, entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse, sich noch intensiver auf die Oberstufe und das Abitur vorzubereiten. Das bayerische Gymnasium ist damit für die Zukunft gut aufgestellt.“
Folgende Maßnahmen wurden vereinbart:
1. Weniger Unterrichtsausfall: Durch die Bereitstellung von 250 Stellen ab September 2012 und Mitteln in Höhe von 4,5 Millionen Euro wird der Unterrichtsausfall an Gymnasien weiter abgesenkt. Bis zum Schuljahr 2014/15 wird an allen staatlichen Gymnasien eine integrierte Lehrereserve zum kommenden Schuljahr eingerichtet – vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2013/14.
2. Weniger Stoff: Der Lehrplan wurde unter Federführung von Staatssekretär Bernd Sibler auf der Grundlage der Rückmeldungen aus den Lehrerkollegien überarbeitet mit dem Ziel der Stoffreduzierung in einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen. Die Lehrplaninhalte werden zwischen den Fächern besser abgestimmt.
Bereits für das kommende Schuljahr 2012/2013 werden Stoffkürzungen insbesondere in der Oberstufe vorgenommen. Kürzungen gibt es in insgesamt 11 von 25 Fächern, darunter in den Oberstufenlehrplänen von Geschichte und den modernen Fremdsprachen.
3. Mehr Förderung: Die Förderung der Schülerinnen und Schüler soll intensiv ausgebaut werden – verbunden mit einem „Frühwarnsystem“. Die Förderangebote umfassen neben dem konsequenten Ausbau von Ganztagsangeboten - es wurden und werden alle genehmigungsfähigen Anträge genehmigt – auch Blockseminare und eine Stärkung der Kernfächer Mathematik und Deutsch in der Mittelstufe.
Die Entscheidung über die Förderinstrumente trifft die Schule vor Ort. Die Gymnasien entwickeln eigenverantwortlich bedarfsgerechte und schulspezifische Konzepte für eine noch effizientere individuelle Förderung.
Ferner wird an jedem staatlichen Gymnasium in der Mittelstufe ein Angebot zusätzlicher Lernzeit von einem Jahr (Flexilibisierungsjahr) mit pädagogischem Mehrwert und entsprechenden Förderangeboten für einzelne Schüler gemacht, die entsprechenden Bedarf haben; nach Beratung bzw. Empfehlung durch die Klassenkonferenz. Nötige Ressourcen stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung im Doppelhaushalt 2013/14.
Am 13. und am 30.Juli 2012 hatten sich Ministerpräsident Horst Seehofer, der stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil sowie Kultusminister Spaenle zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden von CSU, Georg Schmid, und FDP, Thomas Hacker, sowie den bildungspolitischen Sprechern von CSU und FDP mit Vertretern des Landesschülerrats, der Bayerischen Direktorenvereinigung, des Deutschen und Bayerischen Philologenverbandes, und der Landes-Eltern-Vereinigung (LEV) an Gymnasien zu einem runden Tisch getroffen. Die gemeinsamen Gespräche waren Basis des Optimierungspaketes, das heute im Kabinett beschlossen wurde.
3. Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren / Familienministerin Haderthauer: „Freistaat schafft optimale Rahmenbedingungen; Bayerns Kommunen haben Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren seit 2006 vervierfacht“
Mit optimalen Rahmenbedingungen und hoher finanzieller Förderung schafft Bayern beste Voraussetzungen für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungplätze für Kinder unter drei Jahren durch die Kommunen. Hierüber und über den aktuellen Ausbaustand hat Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer in der heutigen Kabinettssitzung berichtet.Haderthauer: „Die bayerischen Kommunen bauen mit der bundesweit höchsten Dynamik Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren aus: Die Zahl der Plätze hat sich seit 2006 von 23.000 auf rund 92.700 mehr als vervierfacht! Damit stehen in Bayern derzeit im Schnitt für circa 43 Prozent der Kinder vom ersten bis zum dritten Geburtstag Betreuungsplätze zur Verfügung. Das bayerische Ziel ist jedoch die örtliche Bedarfsdeckung und nicht eine bestimmte Quote. Nach den derzeitigen Meldungen der Kommunen gehen wir davon aus, dass sie im Schnitt im nächsten Jahr einen Versorgungsgrad von circa 52 Prozent für Ein- und Zweijährige und damit jedem zweiten Kind ab dem ersten Geburtstag einen Krippenplatz anbieten können.“
Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Ausbau so kraftvoll wie kein anderes Land in Deutschland - und zwar mit dem einzigen Förderprogramm für eine freiwillige Leistung ohne eine Deckelung. Haderthauer betonte: „Damit gibt es eine Fördergarantie für jeden neuen Krippenplatz, den eine Gemeinde schaffen will. Der Staat trägt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Aufgrund der hohen Ausbaudynamik sind die Mittel des Bundes für den Ausbau von Krippenplätzen in Höhe von 340 Millionen Euro bereits verplant. Der Freistaat Bayern führt die Förderung nun allein mit Landesmitteln fort, derzeit mit rund 600 Millionen Euro, und liegt damit bundesweit an der Spitze.“ Auch bei den laufenden Kosten unterstützt der Freistaat die Kommunen vorbildlich und hat seine Zuschüsse seit 2005 auf nunmehr rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2012 verdoppelt. Hinzu kommen umfangreiche Maßnahmen als Antwort auf die Herausforderungen bei der Gewinnung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte.
„Der Freistaat hat alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Kommunen die Bedarfsdeckung vor Ort erreichen können. Etlichen Kommunen, gerade im ländlichen Raum, ist dies auch schon gelungen. Sorgen bereiten mir nur die Großstädte, allen voran München, wo derzeit noch rund 5000 Plätze fehlen. Diese Kommunen müssen ihr Ausbautempo noch deutlich erhöhen“, so Haderthauer.
4. Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern / Kreuzer: „Bayerische Spitzenstellung im Lokal-TV sichern und zukunftsfest machen / Neues Konzept macht Lokal-TV noch attraktiver und berücksichtigt neue Übertragungswege / Förderung bereits ab 2012 erhöht.“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die von Medienminister Thomas Kreuzer vorgeschlagenen Neuregelungen im Bayerischen Mediengesetz zur „Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens (Lokal-TV) in Bayern nach 2012“ gebilligt. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. Darüber hinaus sollen das Bayerische Mediengesetz, das Bayerische Rundfunkgesetz und andere Rechtsvorschriften an den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angepasst werden.
Medienminister Kreuzer: „Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist lokales und regionales Fernsehen eine wichtige und gern genutzte Informationsquelle für die Menschen in Bayern und wichtig für Pluralität und Meinungsvielfalt in unserem Land. Mit dem vorgelegten Finanzierungskonzept sichern wir das Lokal-TV auch über 2012 hinaus und ebnen den Weg ins digitale Zeitalter. Gleichzeitig - und das ist mir ein besonderes Anliegen - verbessern wir die Empfangbarkeit des Lokal-TV im ländlichen Raum.“
Der von Medienminister Kreuzer vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Fortführung der staatlichen Förderung für das Lokal-TV ab 2013 befristet für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren bis Ende 2016 vor. Im nächsten Doppelhaushalt ist für das Jahr 2013 eine Erhöhung der staatlichen Förderung auf 8 Millionen Euro und für 2014 auf 10 Millionen Euro vorgesehen. In den Jahren 2015 und 2016 soll dann die Förderung jeweils in Höhe von 10 Millionen Euro fortgeführt werden. Schwerpunkt der staatlichen Förderung wird die Verbesserung der technischen Verbreitung der Programme über digitalen Satellit und das Erschließen neuer Übertragungswege wie Hybrid-TV sein. Bayern hat das vielfältigste Lokal-TV-Angebot in Deutschland. In den zahlreichen Angeboten Lokaler TV-Anbieter kommt die besondere Heimatverbundenheit im Freistaat zum Ausdruck. „Und dass dies bei den Menschen ankommt, zeigt das rege Zuschauerinteresse an diesen Programmen“, so Kreuzer. Hochwertiges Lokal-TV wird seit 2008 nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) aus Mitteln des Staatshaushalts und der BLM gefördert. 16 lokale und regionale Fernsehanbieter sowie 7 Spartenanbieter erhalten eine Förderung zur Herstellung und zur technischen Verbreitung ihrer Programme. Die derzeitige gesetzliche Regelung läuft Ende des Jahres 2012 aus.
Bereits im Nachtragshaushalt 2012 ist die Erhöhung der staatlichen Förderung des Lokalfernsehens um 2 Millionen Euro auf 7 Millionen Euro vorgesehen. Medienminister Kreuzer: „Mit dem erhöhten Ansatz im Nachtragshaushalt 2012 wird die Förderung bereits ab diesem Jahr stufenweise ansteigen. Insgesamt unterstreichen wir damit die Bedeutung des lokalen und regionalen Fernsehens für die Menschen in Bayern.“
Neben dem Lokal-TV erhalten auch andere Bereiche am Medienstandort Bayern neuen Schub durch den Doppelhaushalt 2013/2014. In die Medienaus- und -fortbildung fließen über 150.000 Euro an zusätzlichen Mitteln. Medienminister Kreuzer: „Ein großer Teil des Mehrbetrags wird der MedienCampus Bayern e.V. für die optimale Koordinierung der Medienaus- und -fortbildung in Bayern verwenden. Mit flexibel ausgerichteten und am Bedarf der Medienwirtschaft ausgerichteten Ausbildungsangeboten wird der Medienstandort Bayern seine Spitzenstellung in Deutschland und Europa weiter ausbauen. Darüber hinaus sollen einzelne Aus- und Fortbildungsprojekte im crossmedialen Bereich gefördert werden.“
5. Neue Förderrichtlinien beim vereinseigenen Sportstättenbau / Kultusminister Spaenle: „Neue Richtlinien helfen dabei, die Vereine zügig bei ihrem Sportstättenbau zu unterstützen“
Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute den Ministerrat über die neuen Förderrichtlinien im Bereich des vereinseigenen Sportstättenbaus informiert: „Die Überarbeitung der Richtlinien sorgt für eine bessere Verteilung der Mittel und hilft dabei, die Vereine zügig bei ihrem Sportstättenbau zu unterstützen“.
Zur weiteren Verbesserung des Bedarfsnachweises wurde ein Kriterienkatalog im Bereich des BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) eingeführt. Anträge der Sportvereine werden damit anhand festgelegter Kriterien einer qualitativen Bedarfsbewertung unterzogen und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit gereiht. Der Kriterienkatalog stellt aus Sicht des renommierten Sportwissenschaftlers Prof. Dr. Rütten von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg eine signifikante Verbesserung gegenüber dem bisherigen Verfahren dar. Er wird bis zum Herbst den Sportvereinen auf Kreisebene durch den BLSV vorgestellt.
Zudem wurde eine Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung festgeschrieben, die eine effizientere Mittelverteilung zwischen wartenden Vereinen sicher stellt. Darüber hinaus sehen die Richtlinien die Möglichkeit eines sogenannten Kleinantrags vor, der eine schnelle Mittelauszahlung an Vereine ermöglicht, deren Förderantrag 150.000 Euro an zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. Die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien des vereinseigenen Sportstättenbaus erfolgte im Konsens mit den Sportdachverbänden und den Regierungsfraktionen, mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und nach Anhörung des Obersten Rechnungshofes.
6. Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der Krankenhausvergütung / Gesundheitsminister Huber: „Finanzielle Situation der Krankenhäuser muss verbessert werden / Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs von Krankenhäusern auch im ländlichen Raum“
Das Kabinett hat heute beschlossen, im Bundesrat auf eine Weiterentwicklung der Krankenhausvergütung hinzuwirken. Mit der bayerischen Bundesratsinitiative soll die Finanzierung der laufenden Kosten der Krankenhäuser nachhaltig verbessert werden. Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber betonte: „Eine gute Krankenhausversorgung ist ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung der Lebensqualität. Das gilt nicht nur in Bayern, sondern überall in Deutschland. Um die hochwertige stationäre Versorgung auch für die Zukunft zu erhalten, muss jetzt die finanzielle Situation der Krankenhäuser deutlich verbessert werden. Davon profitieren vor allem die Krankenhäuser im ländlichen Raum.“
Laut einer Umfrage der Bayerischen Krankenhausgesellschaft ist der Anteil der Krankenhäuser mit Defiziten von 25 Prozent im Jahr 2010 auf 36 Prozent im Jahr 2011 gestiegen. Nach dem Willen Bayerns soll die Bundesregierung umgehend einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die in Krankenhäusern anfallenden Kostensteigerungen, zum Beispiel durch Tarifverträge, besser berücksichtigt. Zudem soll die bisher geltende Regelung, dass bei steigenden Patientenzahlen die Preise für die Behandlungen pauschal gesenkt werden, abgeschafft werden. Steigen bayernweit die Patientenzahlen an, so Huber, sinken derzeit die Preise für die Leistungen wie bei einem Mengenrabatt. Gesundheitsminister Huber: „Unsere Initiative soll vor allem auch der wirtschaftliche Betrieb von Krankenhäusern im ländlichen Raum sichern.“ Das kürzlich vom Bundesrat beschlossene Psychiatrie-Entgeltgesetz, in dem finanzielle Verbesserungen für Krankenhäuser für 2012 vorgesehen sind, reiche bei weitem nicht aus, die Finanzierungsprobleme der Kliniken zu lösen.
7. Staatsregierung bringt Gesetzentwurf für Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz auf den Weg / Justizministerin Merk: "Bayern setzt die strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und garantiert zugleich höchstmögliche Sicherheit für die Menschen in unserem Land"
Der Ministerrat hat heute einen Entwurf für ein Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung gebilligt und Staatsministerin Dr. Beate Merk mit der Durchführung der Verbändeanhörung beauftragt. Justizministerin Merk: "Nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz und dem Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz ist dies der dritte Meilenstein für den Justizvollzug in Bayern nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder. Der Gesetzentwurf zeigt: Bayern macht einmal mehr frühzeitig seine Hausaufgaben! Obwohl das Gesetzgebungsverfahren im Bund zu dem Gesetzentwurf, der die wesentlichen Leitlinien für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vorgibt, noch nicht abgeschlossen ist, haben wir seit Monaten mit Hochdruck an einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung gearbeitet."
Der Entwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Urteil vom 4. Mai 2011 um. Karlsruhe hatte den Gesetzgebern in Bund und Ländern aufgegeben, bis spätestens 1. Juni 2013 ein neues Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln, das dem verfassungsrechtlichen „Abstandsgebot“ Rechnung trägt. Danach muss sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Freiheitsstrafe deutlich unterscheiden. Denn Strafe und Sicherungsverwahrung dienen unterschiedlichen Zielen. Sicherungsverwahrte haben die gegen sie verhängte Freiheitsstrafe bereits vollständig verbüßt. Zweck der Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen Straftätern. Um ihre Gefährlichkeit zu reduzieren, erhalten die Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf wissenschaftliche fundierte Behandlungsmaßnahmen. Hierzu wurde bereits ein therapeutisches Konzept erstellt, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und künftig die Grundlage für die Behandlung der Sicherungsverwahrten in Bayern bildet. Weiter setzt der Gesetzentwurf die Anforderungen des Abstandsgebots z. B. durch Regelungen zu der Frage um, wie Sicherungsverwahrte künftig unterzubringen sind oder wie die Arbeitskonditionen auszugestalten sind.
Justizministerin Merk: "Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zählt zu den größten rechts- und haushaltspolitischen Herausforderungen der vergangenen Jahre. Wir haben mit der Grundsteinlegung für den Neubau des Hauses für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing im Mai 2012 den Startschuss für das bauliche Fundament gegeben. Jetzt schaffen wir das neue rechtliche Fundament für den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Der Entwurf setzt die strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Er garantiert aber zugleich - und das ist mir als Sicherheitspolitikerin besonders wichtig - höchstmögliche Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Denn trotz aller Therapieanstrengungen - für den Schutz der Menschen vor hochgefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern ist eine sichere Unterbringung unverzichtbar."
8. Ministerrat beschließt Weiterführung der Innovationsbündnisse mit den bayerischen Hochschulen / Wissenschaftsminister Heubisch: „Hochschul- und Wissenschaftsstandort Bayern weiter stärken“
Der Ministerrat hat heute die grundsätzliche Weiterführung des Innovationsbündnisses mit den bayerischen Hochschulen beschlossen. Seit 2005 schließt der Freistaat zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen mit diesen Innovationsbündnisse ab. Darin verpflichten sich die Hochschulen im Gegenzug zu den staatlichen Leistungen zur Ausbildung der weiter ansteigenden Studierendenzahlen und zur strategischen Fortentwicklung. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betonte: „In der bayerischen Hochschullandschaft hat sich in den vergangenen Jahren viel getan: Die Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs, der Wegfall der Wehrpflicht, das hervorragende Abschneiden unserer Universitäten bei der Exzellenzinitiative, wir vernetzen die Hochschulen untereinander und fördern die Stärken unserer Wissenschaftslandschaft. Der Hochschul- und Wissenschaftsstandort Bayern steht im nationalen wie auch im internationalen Vergleich hervorragend da, das wollen wir fortsetzen. Das Innovationsbündnis ist dabei ein zeitgemäßes und flexibles Steuerungsinstrument, das sich in Bayern außerordentlich bewährt hat.“
Die Hochschulleitungen wollen diese erfolgreiche Praxis fortführen. Auch der Wissenschaftsrat hält Innovationsbündnisse für sinnvoll und empfehlenswert. Das aktuelle Innovationsbündnis läuft 2013 aus. Mit einer neuen Vereinbarung sollen bewährte Regelungen übernommen werden. Gleichzeitig soll sie Strategien für die Herausforderungen der kommenden Jahre wie die Verbesserungen der Lehre, die Stärkung der Internationalisierung und des Ausbau des Wissens- und Technologietransfers beinhalten. „Wir haben ehrgeizige Ziele, denn nur so können wir im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter mithalten. Um diese zu erreichen, müssen wir unseren Hochschulen rechtzeitig Planungssicherheit, insbesondere finanzielle Sicherheit geben. Nur so können sie den langen Atem entwickeln, den sie für eine dauerhafte Exzellenz in Lehre und Forschung brauchen. Das neue Innovationsbündnis soll seinen Beitrag dazu leisten, dass die bayerischen Hochschulen auch in Zukunft ihre Anziehungskraft für die Studierenden und auch die Dozenten beibehalten“, so Heubisch abschließend.