Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass am morgigen Mittwoch die sogenannte Button-Lösung in Kraft tritt, nach der Bestellungen im Internet nur noch wirksam sind, wenn der Kunde die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck ausdrücklich bestätigt: "Endlich sind die Ergebnisse unserer langjährigen Bemühungen im Kampf gegen Abzocker im Internet geltendes Recht", so Merk. "Auch wenn es weiterhin schwarze Schafe geben wird: Es ist ein großer Fortschritt, wenn jeder Verbraucher künftig weiß, dass er nichts bezahlen muss, wenn er nicht zuvor die Kostenpflichtigkeit des Angebots unmissverständlich bestätigt hat."
Im Bereich der Werbeanrufe und des Inkassos sieht die Ministerin aber noch dringenden Handlungsbedarf: "Die Button-Lösung kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen endlich auch den immer dreister werdenden Telefonabzockern und den unseriösen Inkassounternehmen das Handwerk legen. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, das schon lange angekündigte Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken endlich vorzulegen. Den Worten müssen jetzt auch hier Taten folgen!"
Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen. Merk fordert vor allem die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung: "Eine Zahlungspflicht kommt dann auf einen Werbeanruf hin nur noch zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir die Verbraucher vor der Abzocke am Telefon effektiv schützen!"
Im Bereich des Inkassos spricht sich Merk u. a. für eine Gebührenregelegung und verbesserte Sanktionsmöglichkeiten aus. Die Ministerin: "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern treiben als Handlanger der Internet- und Telefonabzocker massenweise zweifelhafte Forderungen ein. Und stellen den Verbrauchern dabei oft völlig überhöhte Gebühren in Rechnung. Dem müssen wir ein Ende bereiten, u. a. mit einer transparenten Gebührenregelung und effektiven Sanktionsmöglichkeiten für die Aufsichtsbehörden!"