Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml begrüßt anlässlich der aktuellen Sitzung, dass sich der Bayerische Landtag mit der Sicherung der flächendeckenden Versorgung im Bereich der Hebammenhilfe befasst. "Hebammen und Entbindungspfleger bieten vor, während und nach der Geburt wertvolle Leistungen für die Familien - davon bin ich seit langem überzeugt; das habe ich als Ärztin und jetzt als junge Mutter selbst erlebt", so Huml. Sie unterstütze daher die Forderung der Hebammen nach einer angemessenen Vergütung. "Die Einigung der Selbstverwaltung auf Bundesebene über den Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien ist ein wichtiges Signal an die Hebammen für die Anerkennung ihrer wertvollen Leistungen für die Versorgung von Mutter und Kind", betonte Huml.
Bayern hat sich beim Bund nachdrücklich für eine angemessene Vergütung der Hebammenleistungen bei gesetzlich versicherten Patientinnen eingesetzt - gerade auch aufgrund der gestiegenen Haftpflichtprämien. Das bayerische Recht übernimmt die vereinbarte Erhöhung automatisch auch für die Vergütung bei Privatpatientinnen. Danach können die erhöhten Gebühren bei privat versicherten Patientinnen mit dem bis zu 1,8-fachen Steigerungssatz abgerechnet werden. Für die Hebammenhilfe bei privat versicherten Patientinnen hat Bayern die Vergütung bereits im Mai 2011 erhöht.