MÜNCHEN. Das Kultusministerium informierte heute die Mitglieder des parlamentarischen Beirats der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (LZ) über den Abschluss des die Landeszentrale betreffenden Straf- und Disziplinarverfahrens.
Zur Erinnerung: Im Sommer 2011 beantragte der Leiter der Landeszentrale die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst, um die in einer Prüfungsmitteilung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes gerügten Verhaltensweisen dienstrechtlich überprüfen zu lassen. Nachdem in der Öffentlichkeit zudem Vorwürfe von strafbaren Handlungen laut wurden, erstattete das Kultusministerium Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, um auch diese Vorwürfe durch die zuständige Behörde abklären zu lassen. Während dieser Zeit ruhten die Amtsgeschäfte des Direktors. Er nahm andere Aufgaben im Kultusministerium wahr. Die Verfahren wurden zwischenzeitlich abgeschlossen.
Staatsanwaltschaftliches Vorermittlungsverfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München stellte als Ergebnis des von ihr durchgeführten Vorermittlungsverfahrens fest, dass keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen. Das Vorermittlungsverfahren wurde daher eingestellt. Ein förmliches Strafermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet.
Disziplinarverfahren eingestellt
Die Landesanwaltschaft Bayern hat als zuständige Disziplinarbehörde auf der Basis der Prüfungsmitteilungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs umfassend und sorgfältig ermittelt. Die in den Prüfungsmitteilungen des ORH enthaltenen Beanstandungen sind dabei grundsätzlich geeignet, Dienstpflichtverletzungen zu begründen. Diese betreffen in erster Linie den Bereich der Haushalts- und Wirtschaftsführung, für den der Direktor aufgrund einer Weisung des Kultusministeriums bereits seit 2009 durch Einrichtung einer rechtlichen Verwaltungsleitung nicht mehr zuständig ist. Disziplinarrechtlich ist von Bedeutung, welche persönliche Schuld der Beamte trägt und ob ein disziplinarrechtlich relevanter Schaden jeweils konkret nachgewiesen werden kann. Gemessen daran ist die Schuld des Leiters der Landeszentrale nach Einschätzung der Landesanwaltschaft noch als gering einzustufen. Das Disziplinarverfahren wurde daher von der Landesanwaltschaft Bayern gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
Kultusministerium sieht sich bestätigt
Nach Abschluss der Verfahren sieht sich das Kultusministerium in seiner Linie bestätigt. Durch schnelles und konsequentes Handeln wurden die Verwaltung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit umfassend neu strukturiert und so auch die Voraussetzungen für eine Schärfung des inhaltlichen Profils der Landeszentrale geschaffen. Deren Direktor, Dr. Peter März, wird sich nun gemeinsam mit dem parlamentarischen Beirat auf die inhaltliche Weiterentwicklung der Arbeit der Landeszentrale konzentrieren. Flankiert wird dies durch eine Stärkung der Rolle des parlamentarischen Beirats. Ein entsprechender Verordnungsentwurf wird derzeit vom parlamentarischen Beirat beraten.
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