+++ Innenminister Joachim Herrmann hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von kommunalen Übernachtungssteuern begrüßt: "Mit dem Urteil ist die Diskussion um die Einführung sogenannter 'Bettensteuern' hoffentlich erledigt. Das ist eine gute Nachricht und ein guter Tag für Bayerns Tourismus. Wir müssen unsere Tourismusbranche stärken und dürfen sie nicht durch unsinnige Abgaben schwächen." Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zu Übernachtungssteuern in den Städten Trier und Bingen am Rhein entschieden, dass sie als örtliche Aufwandssteuern nur bei privaten, nicht aber bei beruflichen Übernachtungen zulässig seien. Denn berufliche Übernachtungen dienten der Einkommenserzielung und seien nicht Zeichen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. +++
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt für Herrmann auch erneut die Rechtswidrigkeit der von der Stadt München geplanten Übernachtungssteuer. Auch sie unterscheide nicht zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen. Unter anderem deshalb hat die Regierung von Oberbayern die Genehmigung hierfür abgelehnt. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben dies Entscheidung bestätigt. Herrmann: "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine schwere Schlappe für die rot-grüne Münchner Stadtregierung. Es wird auch nicht möglich sein, bei der kommunalen Übernachtungssteuer ohne unverhältnismäßigen Vollzugs- und Kontrollaufwand zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen zu unterscheiden. Die Stadt München dürfte also mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Erfolg haben.“