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Sozialministerin Haderthauer: "Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen zwingend erforderlich!" - Bundesrat

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"Es verträgt sich nicht mit dem Grundgedanken der Inklusion, dass Leistungen für Menschen mit Behinderung immer noch dem überholten Fürsorgeprinzip folgend allein auf kommunaler Ebene erbracht werden. Es kann nicht sein, dass die Qualität der Teilhabe davon abhängt, wo man wohnt. Inklusion ist eine nationale Aufgabe, die die in Deutschland nur dann flächendeckend zu bewältigen sein wird, wenn alle Ebenen von Staat und Gesellschaft mithelfen. Moderne wertorientierte Gesellschaftspolitik geht alle an! Mit meiner heutigen bayerischen Initiative will ich erreichen, dass der Bund sich an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe beteiligt und dazu ein Leistungsgesetz auf den Weg bringt", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in Berlin anlässlich der Einbringung des bayerischen Entschließungsantrags zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes für Menschen mit Behinderung im Bundesrat.

Haderthauer weiter: "Wir wollen Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft holen - ganz nach dem Motto 'mittendrin statt nur dabei'. Ich freue mich daher, dass der Bund bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes und eine Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe grundsätzlich zugesagt hat. Die Eckpunkte, die dafür Grundlage sein können, bringe ich heute über den Bundesrat ein. Ich appelliere an die Länder, dies kräftig zu unterstützen, denn hierbei handelt es sich um eine zentrale gesellschaftspolitische Weichenstellung, die nur im parteiübergreifenden Zusammenwirken zu lösen ist."

Mit der bayerischen Initiative für ein Bundesleistungsgesetz sollen Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausgelöst, ihre Rechte gestärkt und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten verbessert werden. Dabei sollen die Leistungen zielgenauer und effektiver erbracht werden. Zugleich wird über die Beteiligung des Bundes der gesamtgesellschaftliche Bezug der Aufgabe betont und damit eine Entlastung der kommunalen Haushalte angestrebt. Die Aufgaben, die eine alternde Gesellschaft mit einem stetig wachsenden Anteil von Menschen mit Behinderung an die sozialen Sicherungssysteme stellt, können nicht allein mit kommunal finanzierten Daseinsvorsorgeleistungen bewältigt werden. Allein in Bayern stieg die Zahl der Empfänger von Eingliederungshilfeleistungen zwischen 1995 und 2010 um rund 68 Prozent von knapp 57.000 auf 96.450 Empfänger.


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