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Landtag verabschiedet Änderungen zum Bayerischen Hochschulgesetz und zum Universitätsklinikagesetz

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Der Bayerische Landtag hat heute die Gesetze zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes verabschiedet. Nach dem neuen Hochschulgesetz können einige ausgewählte Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig den Titel „Technische Hochschule“ führen. Dabei erfolgt die Auswahl in einem landesweiten Wettbewerb mit einer extern besetzten Gutachterkommission. Wichtige Kriterien sind die Breite des Fächerspektrums, die Drittmittelstärke, die nationale und internationale Sichtbarkeit sowie die Kooperationen mit anderen Hochschulen, Wissenschaftseinrichtungen und der Wirtschaft. Der Wissenschaftsrat hatte empfohlen, mit einer derartigen Differenzierung die Profile der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu schärfen. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betonte: „Der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Bayern steht im nationalen wie auch im internationalen Vergleich hervorragend dar. Das erfolgreiche Abschneiden unserer Hochschulen bei der Exzellenzinitiative unterstreicht, dass mehr Mut zur Eigenverantwortung, mehr Mut zur Freiheit und weniger staatliche Vorgaben der Weg in die Zukunft sind.“

Eine weitere Änderung im Bayerischen Hochschulgesetz berücksichtigt die Belange der Studierenden, indem sie in Zukunft einen Platz mehr im Senat innehaben. Das stellt im Gegensatz zu den Forderungen der Opposition nach einer Verfassten Studierendenschaft eine wesentliche Verbesserung dar. „Eine Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge in einer Verfassten Studierendenschaft widersprechen klar meinem Verständnis einer demokratischen Mitwirkung in den Hochschulen. Im Senat schlägt der Puls einer Hochschule, denn dort werden die Entscheidungen sowohl für die Forschung als auch für die Lehre getroffen. Mit einem zweiten Vertreter dort stärken wir also effektiv die Mitwirkung der Studierenden in einem zentralen Gremium ihrer Hochschule“, so Heubisch.

Außerdem war eine Novellierung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes notwendig, da dieses Ende 2012 außer Kraft tritt. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch unterstrich in seiner Plenarrede die Bedeutung der Gesetzentwürfe. „Wir werden an der Selbständigkeit der Universitätsklinika festhalten. Die daraus erwachsene Verantwortung der Klinikumsverwaltung konnte an den Universitätsklinika alle Bereiche ihres Wirkens verbessern“, so Heubisch. Eine wesentliche Neuerung ist die Fixierung der Bauherrentätigkeit auf Vorhaben bis zu fünf Millionen Euro.


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