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Familienministerin Haderthauer: "Neu im BayKiBiG -Krippenplatzausbaugarantie!" - Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)

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"Das BayKiBiG ist ein Erfolgsmodell. Seit seiner Einführung Ende 2005 hat sich die Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren von rund 23.000 auf über 82.000 erhöht, dies bedeutet eine Steigerung um das 3,5-fache. Die Zahl der Hortplätze stieg im gleichen Zeitraum um 56 Prozent, bei den Kindern mit Behinderung haben wir eine Steigerung um 54 Prozent. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher um 45 Prozent erhöht, bundesweit waren es nur 25 Prozent. Was die laufenden Kosten der Kinderbetreuung angeht, hat der Freistaat Bayern seine Zuschüsse an die Kommunen seit 2005 auf nunmehr rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2012 verdoppelt. Den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren flankieren wir mit weiteren 600 Millionen Euro, mehr als jedes andere Bundesland. Wir haben dafür das einzige Förderprogramm für eine freiwillige Leistung ohne eine Deckelung aufgelegt. Das neue BayKiBiG beinhaltet eine Krippenplatzausbaugarantie. Insgesamt bezuschussen wir mittlerweile die kommunalen Aufwände für die Kinderbetreuung bundesweit mit dem höchsten Betrag. Mit den geplanten Änderungen am BayKiBiG investiert der Freistaat Bayern jedes Jahr zusätzlich rund 185 Millionen Euro in die Kinderbetreuung. Dabei sorgen wir für kleinere Gruppen, weil junge Eltern zu Recht auf die Qualität in der Kinderbetreuung großen Wert legen. Der Freistaat übernimmt auch den kommunalen Kostenanteil dieser Verbesserung. Gleichzeitig vollziehen wir mit dem Gesetzentwurf eine deutliche Entlastung der Elternbeiträge im dritten Kindergartenjahr. Wir werden die Eltern ab September 2012 um 50 Euro monatlich entlasten. Das bedeutet für 100.000 bayerische Familien 600 Euro pro Jahr mehr im Geldbeutel. Und auch hier trägt die Kosten allein der Freistaat - was eine weitere Entlastung für unsere Kommunen in Höhe von jährlich 5 bis 10 Millionen Euro bei der Jugendhilfe bedeutet", so Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer heute in München.

Zudem sehe der Gesetzentwurf eine weitere Verbesserung der Förderbedingungen für Landkindergärten vor und verankere das Ziel der Inklusion stärker im Gesetz. "Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich gemeinsam aufwachsen und hierbei die bestmögliche individuelle Förderung erhalten. Außerdem ermöglichen wir es Eltern, ihre Kinder künftig noch unbürokratischer auch in Kindertagseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnortgemeinde betreuen zu lassen", so die Ministerin abschließend.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des BayKiBiG liegt derzeit dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung vor. Im Vorfeld wurden die Spitzenverbände und die Praxis im Rahmen einer Verbandsanhörung bei der Gestaltung des Gesetzesentwurfs eingebunden.


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