Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat das heute vom Bundesrat gebilligte neue Mediationsgesetz als wichtigen Fortschritt für die einvernehmliche Streitbeilegung in Deutschland begrüßt. "Besonders freut mich, dass der Bundesgesetzgeber die bis zuletzt umstrittene Frage, inwieweit auch die gerichtliche Mediation im Gesetz geregelt werden soll, nunmehr endgültig dahin entschieden hat, dass eine gerichtliche Streitschlichtung durch Güterichter erfolgen kann, wobei diese sich aller Techniken einschließlich der Mediation bedienen können. Dies bedeutet eine Auszeichnung für das bayerische Güterichtermodell, das wir seit Jahren erfolgreich praktizieren und selbstverständlich jetzt weiterführen werden!"
Beim bayerischen Güterichtermodell, das mittlerweile an 19 Landgerichten eingeführt ist und in naher Zukunft in Bayern auch auf Amtsgerichte ausgedehnt werden soll, legen die Zivilkammern ihnen geeignet erscheinende Fälle mit Zustimmung der Parteien einem dazu ausgebildeten Kollegen als Güterichter vor. Der Güterichter wirkt auf ein möglichst offenes und strukturiertes Gespräch und auf einvernehmliche Lösung des Rechtsstreits durch die Parteien selbst hin. Gelingt eine Einigung, nimmt der Güterichter diese in ein Protokoll auf, das dann auch vollstreckbar ist. Das Verfahren vor dem Güterichter ist für die Parteien mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Merk abschließend: "Der Techniken der Mediation bedienen sich unsere bayerischen Güterichter schon lange - sie können aber je nach Lage des Falles und Bedürfnissen der Parteien auch andere Methoden der Streitschlichtung und ihre gesamte richterlichen Fachkompetenz einsetzen und sind nicht auf die Mediation im engeren Sinne angewiesen - das macht gerade das Besondere am Güterichtermodell aus. Wir werden es deshalb in Bayern fortsetzen und noch weiter ausdehnen!"