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Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Möglichkeit der anonymen Geburt und der Babyklappe für Frauen in Not

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk spricht sich anlässlich einer aktuellen Studie nachdrücklich dafür aus, für Frauen in Notsituationen eine klare gesetzliche Grundlage für eine anonyme Geburt zu schaffen und auch Babyklappen weiterhin offen zu halten. "Seit langem weise ich darauf hin, dass wir Frauen in Notlagen die Möglichkeit geben müssen, in einem Krankenhaus sicher ohne Angst zu gebären. Wir brauchen ein Gesetz, das diesen Frauen Sicherheit gibt und die anonyme Geburt aus dem rechtlichen Graubereich, in dem sie sich zur Zeit befindet, herausholt."

 

Die Bedenken des Deutschen Ethikrats, wonach durch das Angebot eine sonst nicht bestehende Nachfrage unter Müttern erst geschaffen würde, weist die Ministerin zurück. "Dass das so nicht zutreffen kann, ergibt sich aus einer aktuellen Allensbach-Studie, in der 105 Frauen befragt wurden, die in den vergangenen Jahren von dem Angebot der anonymen Geburt Gebrauch gemacht haben. Danach war ein Großteil der Frauen im Vorfeld der Geburt in einer ausweglosen Situation und sah sich für eine Entscheidung für das Kind nicht in der Lage. Und neun von zehn Frauen stehen auch nach Jahren noch zu der von ihnen damals getroffenen Entscheidung - ob für oder gegen eine eigene Erziehung des Kindes. Die Vermutung der Kritiker, die anonyme Geburt könne bedarfsweckend wirken und als bequeme Möglichkeit missbraucht werden, sich aus der Verantwortung zu stehlen, lässt sich vor diesem Hintergrund nicht halten. Vielmehr hat sich bestätigt, dass ein echtes Bedürfnis für Angebote der anonymen Geburt besteht und dass diese dort greifen, wo Frauen in akuten Notsituationen auf Unterstützung angewiesen sind."

 

Nach Auffassung von Ministerin Merk sollte Kern einer solchen Regelung ein klar definiertes Stufenmodell sein. Eine gesetzliche Regelung zur vertraulichen Geburt sollte gewährleisten, dass die Frauen ihre Identität nicht sofort preisgeben müssen. Die persönlichen Daten sollten zwar erfasst werden, je-doch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss bleiben. Erst danach soll es zu einer Offenbarung der Daten kommen können. Als ultima ratio soll nach Auffassung von Merk auch eine anonyme Geburt unter völliger Geheimhaltung der persönlichen Daten möglich sein. Weder anonyme noch vertrauliche Geburt sollten nach den Vorstellungen Merks eine Pflichtberatung als Voraussetzung haben. "Die Frau darf nicht zu einem Gespräch gezwungen werden. Die Beratung soll Hilfe und nicht Zwang sein. Alles andere wäre kontraproduktiv."

 

Ministerin Merk fordert seit langem eine gesetzliche Regelung dieser für Mutter und Kind zentralen Fragen.

 


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