1. Bayern wird Fiskalpakt und Rettungsschirm ESM im Bundesrat zustimmen und zugleich Protokollerklärung abgeben / Ministerpräsident Seehofer, Wirtschaftsminister Zeil und Europaministerin Müller: „Strikte Ablehnung einer europäischen Haftungs- oder Transferunion / Starke Verhandlungserfolge im Interesse unserer Kommunen“
1. Bayern wird Fiskalpakt und Rettungsschirm ESM im Bundesrat zustimmen und zugleich Protokollerklärung abgeben / Ministerpräsident Seehofer, Wirtschaftsminister Zeil und Europaministerin Müller: „Strikte Ablehnung einer europäischen Haftungs- oder Transferunion / Starke Verhandlungserfolge im Interesse unserer Kommunen“
Der Freistaat Bayern wird in der Sondersitzung des Bundesrates am kommenden Freitag der Ratifizierung des europäischen Fiskalpakts sowie dem Gesetzespaket zum dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM zustimmen und zugleich seine strikte Ablehnung aller Schritte zu einer europäischen Haftungs- oder Transferunion in einer Protokollerklärung ausdrücklich bekräftigen. Ministerpräsident Horst Seehofer, Wirtschaftsminister Martin Zeil und Europa- und Bundesratsministerin Emilia Müller: „Bayern bekennt sich weiterhin ausdrücklich zum Prinzip der restriktiven Rettung zur Bewältigung der Schuldenkrise im Euroraum. Wir bleiben unserem konsequenten Kurs treu, wie ihn die Staatsregierung zuletzt in ihrer Gemeinsamen Positionierung am 29. März 2012 festgelegt hat. Der neue europäische Fiskalpakt und der Rettungsschirm ESM sind Instrumente dieser Politik der restriktiven Rettung, weshalb wir sie im Bundesrat ausdrücklich mittragen. Genauso entschieden bleibt Bayern bei seinem Nein gegenüber allen - in diesen Tagen auch von Ratspräsident van Rompuy unterbreiteten - Vorschlägen, die Europa weg von der Stabilität und hin zu einer Schuldenunion führen.“ Bayern wird deshalb bei der Sitzung des Bundesrats seine Position in der Schuldenkrise mit folgender Protokollerklärung festhalten:
Die Bayerische Staatsregierung trägt die Vereinbarungen des ESM-Vertrages mit. Sie unterstreicht, dass ihre Zustimmung in der Erwartung erfolgt, dass auch künftig Notkredite der Gemeinschaft nur gewährt werden dürfen, wenn ansonsten die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet wäre, nur im Gegenzug zu strengen Auflagen und Reformen und Konsolidierungsmaßnahmen der Empfängerländer, bei Beteiligung des IWF und unter angemessener Einbeziehung privater Gläubiger. Alle Rettungsmaßnahmen sind vorrangig darauf auszurichten, die bestehende Überschuldung in den europäischen Ländern wirkungsvoll und zügig abzubauen.
Die Bayerische Staatsregierung widerspricht zugleich allen Überlegungen in Richtung einer Vergemeinschaftung von Schulden in jeglicher Form. Alle Schritte in Richtung einer Haftungs- und Transferunion müssen verhindert werden. Europäische Einlagensicherung und europäische Abwicklungsfonds würden die Risiken der Banken in Europa vergemeinschaften und sind deshalb ebenso abzulehnen wie Euro-Bonds. Haftungsgemeinschaften untergraben die Haushaltsdisziplin in Europa, sie belohnen Länder mit unsolider Finanzpolitik und bestrafen Länder mit solider Haushaltspolitik.
Die Bayerische Staatsregierung unterstreicht, dass alle Hilfsmaßnahmen demokratisch legitimiert sein müssen. Alle Rettungsprogramme bedürfen der demokratischen Legitimation durch die nationalen Parlamente, in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat.
Bei der Ausgabe gemeinsamer Anleihen von Bund und Ländern ist zu gewährleisten, dass jedes Land für Schuldendienst und Haftung seiner Schulden auch im Außenverhältnis die alleinige Verantwortung behält.
Nach den Worten von Europaministerin Müller bedeutet der Fiskalpakt ebenso wie die vorgesehene Verschärfung des Stabilitätspakts einen Paradigmenwechsel hin zu ausgeglichenen Haushalten in der Eurozone. Müller: „Alleine auf diesem Weg lässt sich die Schuldenkrise im Euroraum langfristig und nachhaltig lösen. Zur Politik der konsequenten Haushaltssanierung, der Reformen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gibt es keine denkbare Alternative. Der Fiskalpakt ist ein großer Verhandlungserfolg für die Bundesregierung, der nur Dank der harten Linie Deutschlands möglich war. Das gilt auch für die konkrete Ausgestaltung des Rettungsschirm ESM. Es ist ausdrücklich festgehalten, dass Hilfsmaßnahmen nur als ultima ratio und nur gegen strikte Auflagen in Betracht kommen, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität der Eurozone als Ganzes zu wahren.“
Nach den Worten der Bundesratsministerin ist es ein besonderer Erfolg der Länder, dass die Unterrichtungsrechte des Bundesrates zum ESM-Vertrag gleichrangig zu den Rechten des Bundestages ausgestaltet werden sollen. „Mit der umfassenden Einbeziehung des Bundesrates ist sichergestellt, dass Bayern seiner Position bei allen künftigen Rettungsentscheidungen im Bundesrat Gehör verschaffen kann“, so Europaministerin Müller. Die Staatsregierung geht im Übrigen davon aus, dass sowohl Fiskalpakt als auch ESM den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen.
Wichtige Voraussetzung für die Zustimmung der Staatsregierung zu Fiskalpakt und ESM waren die in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erzielten Vereinbarungen für die innerdeutsche Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben. Europaministerin Müller: „Auch die Kommunen sind von den Vorgaben des europäischen Fiskalpakts betroffen. Mit den am vergangenen Sonntag erreichten Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten bei den Themen Bundesleistungsgesetz, Entflechtungsmittel insbesondere für die kommunale Verkehrsinfrastruktur, zusätzliche Förderung für Kindertagesstätten sowie Grundsicherung im Alter wurde auf gleich vier Feldern ein echter Durchbruch zur Entlastung der kommunalen Finanzen erzielt. Der Freistaat Bayern und alle Länder haben ihre Schutzfunktion für die Kommunen eindrucksvoll wahrgenommen. Die verabredete Entlastung der Kommunen ist eine hervorragende Nachricht für alle Kommunalhaushalte im Freistaat.“
2. Kultusminister Spaenle berichtet im Kabinett über Ergebnisse der Abiturprüfungen 2012 / Spaenle: „Ergebnisse liegen im erwarteten Korridor / Prognosen von Skeptikern grund- und haltlos“
Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute im Kabinett auf der Grundlage der Rückmeldungen von über 385 der insgesamt rund 400 bayerischen Gymnasien über die Ergebnisse der bayerischen Abiturprüfungen 2012 berichtet. Spaenle betonte: „Die Ergebnisse der Abiturientinnen und Abiturienten bei den Prüfungen 2012 liegen im erwarteten Korridor. Die düsteren Prognosen von einer ,Durchfallerquote’ von 10 Prozent, die Skeptiker in der vergangenen Woche orakelt hatten, waren grund- und haltlos. Es war unverantwortlich, mit solchen Falschmeldungen die Schüler, die zu diesem Zeitpunkt noch in den Prüfungen standen, zu verunsichern.“
Im zweiten Jahrgang des achtjährigen Gymnasiums sind knapp 36.000 Schülerinnen und Schüler zum Abitur angetreten. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent.
„Rund ein Drittel der knapp 36.000 Abiturientinnen und Abiturienten erreichte bei den Prüfungen im Frühjahr 2012 gute und sehr gute Ergebnisse“, so der Kultusminister. Der Durchschnitt der Abiturergebnisse liegt in diesem Jahr bei 2,33 und damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2,27).
Einen wesentlichen Grund dafür sieht der Kultusminister in der stärkeren Gewichtung der mündlichen Leistungen bei den Abiturprüfungen. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer zeitgemäßen „Kultur des Mündlichen“. „Die Fähigkeit, abstrakte Vorgänge mündlich gut verständlich zu präsentieren, wird in Gesellschaft und Arbeitswelt immer mehr gefordert. Dies ist die reale Arbeitswelt von heute und das haben wir beim neuen Abitur berücksichtigt“, argumentiert der Minister. Und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Chancen, die sich aus der Gewichtung der mündlichen Prüfungsanteile ergeben, ganz bewusst. Rund die Hälfte der Schüler, die zusätzliche mündliche Prüfungen ablegen, nimmt an diesen freiwillig teil, um ihr Ergebnis zu verbessern. Wie im vergangenen Jahr haben sich etwa 16 Prozent der Abiturienten zusätzlichen mündlichen Prüfungen unterzogen.
Alle Schülerinnen und Schüler hatten in fünf Fächern Prüfungen zu absolvieren, drei schriftlich und zwei mündlich. Verpflichtend sind Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache. Am vergangenen Freitag sind auch die zusätzlichen mündlichen Prüfungen zu Ende gegangen.
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die Prüfung nicht beim ersten Mal bestanden haben, liegt im erwarteten Korridor. Im vergangenen Jahr lag die Zahl bei knapp 3 Prozent, in diesem Jahr bei 3,7 Prozent.
Seit Einführung des achtjährigen Gymnasiums ist die Übertrittsquote von der Grundschule auf das Gymnasium auf rund 40 Prozent angestiegen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an bayerischen Gymnasien ist seitdem um rund 15 Prozent auf rund 350.000 angestiegen. Die Anzahl von Pflichtwiederholern wurde am neuen bayerischen Gymnasium auf 1,7 Prozent gesenkt.
„Wir stellen - wie erwartet - eine Spreizung der Ergebnisse für 2012 und für 2011 fest“, fasste der Minister die Fakten zusammen. „In der Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums werden mehr Schülerinnen und Schüler zu den Abiturprüfungen zugelassen. Mehr von ihnen schneiden im Ergebnis sehr gut ab. Mehr von ihnen nutzen die zusätzlichen mündlichen Prüfungen, um sich zu verbessern“, ergänzt er. Kultusminister Spaenle kündigte an, die detaillierten Ergebnisse der Abiturprüfungen in den kommenden Wochen eingehend zu analysieren.
3. Kabinett billigt Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes / Sozialministerin Haderthauer: „Staatsregierung bringt Verbesserungen für hörbehinderte Menschen auf den Weg und schafft Voraussetzungen für Hauptamtlichkeit des/der Behindertenbeauftragten!“
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den von Sozialministerin Christine Haderthauer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Bayerischen Kommunikationshilfeverordnung gebilligt. Haderthauer: „Ziel ist es, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Ein bedeutender Pfeiler dafür ist die größtmögliche Barrierefreiheit. Als eines der ersten Bundesländer hat Bayern deswegen bereits 2003 ein Behindertengleichstellungsgesetz erlassen und durch den Abbau von Barrierefreiheit, etwa durch Änderungen im Baurecht oder die Anerkennung der Gebärdensprache für bayerische Behörden, wichtige Meilensteine gesetzt. Mit den nun verabschiedeten Änderungen für hörbehinderte Menschen gehen wir den eingeschlagenen Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft konsequent weiter.“
Mit dem Änderungsgesetz soll die Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher deutlich angehoben werden. Statt bislang 75 Prozent des Kostensatzes nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz soll künftig der volle Satz erstattet werden. Außerdem sollen gehörlosen Eltern hörender Kinder die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers für die Kommunikation mit Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen ebenso ersetzt werden wie bereits die Kosten der Kommunikation mit Schulen.
Außerdem schafft der neue Gesetzesentwurf die Möglichkeit, ab der nächsten Legislaturperiode das Amt der/des Behindertenbeauftragten auch im Hauptamt auszuüben. Haderthauer: „Hiermit tragen wir nicht nur dem im Laufe der Jahre stark gewachsenen Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten und der Bedeutung des Amtes Rechnung, sondern betonen auch den Stellenwert der Behindertenpolitik und der Stellung der/des Behindertenbeauftragten in Bayern.“
4. Bayern stärkt die Kur- und Heilbäder im Freistaat / Neues Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität aufgelegt / Gesundheitsminister Dr. Huber: „Bayerns Heilbäder zukunftsfest machen / Kur- und Heilbäder als moderne Gesundheitszentren“
Die bayerischen Kur- und Heilbäder sind ein wichtiger Pfeiler des Gesundheitslands Bayern. Dies betonte Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber in der heutigen Sitzung des Ministerrats. Um die medizinische Qualität an den Standorten weiter zu steigern, wird nun ein bundesweit einmaliges, neues Förderprogramm für die bayerischen Kur- und Heilbäder aufgelegt. „Wir wollen Bayerns Heilbäder zukunftsfest machen. Sie sollen sich als moderne Gesundheitszentren für eine immer gesundheitsbewusstere Gesellschaft präsentieren. Kurorte sind nicht nur Orte, um dort gesund zu werden, sondern auch um gesund zu bleiben“, unterstrich Huber. Mit einer Fördersumme von einer Million Euro aus dem Nachtragshaushalt 2012 sollen die 47 hochprädikatisierten Kurorte und Heilbäder sowie die zehn Gemeinden mit Sitz eines anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetriebs in Bayern unterstützt werden. Ziel ist es, das eigenständige Gesundheitsprofil der Gemeinden durch moderne und neue Konzepte besonders im Bereich Früherkennung, Prävention und Rehabilitation zu schärfen. Huber: „Der Trend geht zur privat finanzierten Kur, bei der der Kurgast den Ort nach Attraktivität und Angebot selbst wählt. Der Gesundheitsstandort Bayern muss auch der steigenden internationalen Nachfrage gerecht werden können.“ So sollen mehr selbstzahlende Gastpatienten gewonnen sowie die Qualität und das Angebot der ambulanten Kuren weiter gestärkt werden.
Durch das Förderprogramm profitiert vor allem der ländliche Raum in seiner wirtschaftlichen und sozialpolitischen Bedeutung: Die bayerische Gesundheitswirtschaft bietet schon jetzt 800.000 Arbeitsplätze. Allein in den Kur- und Heilbädern arbeiten im Freistaat über 100.000 Menschen, pro Jahr werden hier rund 3,67 Milliarden Euro umgesetzt. „Der Arbeitsplatz Heilbad muss auch weiterhin für Fachkräfte attraktiv bleiben. Deshalb wird sich das Bayerische Gesundheitsministerium für weitere Finanzmittel einsetzen“, so Huber.
Mit dem neuen Förderprogramm werden zwei Bereiche gezielt unterstützt: die Ausrichtung der Kur- und Heilbäder auf medizinische Zukunftsthemen sowie die weitere Verbesserung bei der Durchführung von Kuren. So können etwa neue zentrale Anlaufstellen in den Kurorten bezuschusst werden, die den Gästen bei der Planung und Zusammenstellung des Kurablaufs als "Lotse im Kurort" zur Verfügung stehen. Zudem werden Maßnahmen zur Fortbildung und Qualifikation des kurmedizinischen Fachpersonals gefördert, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen, interne Qualitätsmanagementsysteme oder die Weiterbildung von Ärzten zu Kur- und Badeärzten. Möglich ist eine Förderung auch, wenn sich Kurorte auf bestimmte medizinische Zukunftsthemen wie Allergien oder Osteoporose spezialisieren. Anträge nimmt die Bayerische Gesundheitsagentur ab 1. Juli 2012 entgegen.
5. Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2013 / Finanzstaatssekretär Pschierer: „7,7 Milliarden Euro für Bayerns Kommunen / Kommunaler Finanzausgleich 2013 auf neuem Rekordniveau / Entwurf setzt klare Signale für Investitionen und für strukturschwache Kommunen“
Die Kommunen im Freistaat profitieren von einem Kommunalen Finanzausgleich in neuer Rekordhöhe. „Bayerns Kommunen erhalten 2013 rund 7,7 Milliarden Euro“, berichtete Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer. Die reinen Landesleistungen steigen um rund 427 Millionen Euro und damit um 6,3 Prozent. Wie von den Kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagen, wurde vereinbart, den Eingangssatz der Einwohnergewichtung für Gemeinden bis 5.000 Einwohner von 108 auf 112 Prozent anzuheben. Der Großstadtzuschlag ab 500.000 Einwohner entfällt künftig. Die Schlüsselzuweisungen steigen um 109 Millionen Euro. Der Verbundsatz wird um 0,25 auf 12,75 Prozent angehoben.
Zudem unterstützt der Freistaat besonders strukturschwache Kommunen ab dem kommenden Jahr mit „Stabilisierungshilfen“, wodurch diese Kommunen künftig eine gezielte Unterstützung erhalten können. Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen beträgt 100 Millionen Euro. „Stabilisierungshilfen können als Hilfe zur Selbsthilfe auch mehrjährig gewährt werden, um gezielt Handlungsspielräume zu eröffnen“, kündigte Pschierer an.
Um die Kommunen zukunftssicher zu machen, stärkt der Freistaat ihre Investitionskraft. Unter anderem wird der Ansatz für die Krankenhausfinanzierung auf 500 Millionen Euro aufgestockt. Zuweisungen für Schulen und Kindertagesstätten steigen auf 376 Millionen Euro. Die Mittel für Straßenbau und Straßenunterhalt werden auf 276 Millionen Euro erhöht. Als weiteres Element der Investitionsförderung nannte Pschierer die Investitionspauschale von 315 Millionen Euro. Rund 40 Millionen Euro dieser Steigerung kämen der Mindestinvestitionspauschale zugute. Die Zuweisungen für die Schülerbeförderung belaufen sich auf 305 Millionen Euro. Die Erstattungsquote von 60 Prozent bleibt so erhalten. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen auf 644 Millionen Euro an.