Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass die Justizministerkonferenz ihre Auffassung teilt, dass ein wirksamer Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch, der von Lehrern ihrer Schule begangen wird, unabdingbar ist.
"Ich bedaure allerdings, dass die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen sich nicht meiner Meinung anschließen wollte, dass sich aus den aktuellen Urteilen des Oberlandesgerichts Koblenz und des Bundesgerichtshofs eine Schutzlücke für die Schülerinnen und Schüler ergibt, die sofort geschlossen werden muss." Beide Gerichte waren jeweils der Auffassung gewesen, dass ein Lehrer, der eine 14-jährige Schülerin sexuell missbraucht, nur unter speziellen Voraussetzungen wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen strafbar ist.
Stattdessen will die Justizministerkonferenz auf Antrag von Rheinland-Pfalz erst in einer Arbeitsgruppe prüfen lassen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und ob gegebenenfalls noch weitere Gruppen als die Lehrer von dem Straftatbestand erfasst werden sollen. "Nichts wäre damit verloren gewesen, den Straftatbestand auf alle Lehrer auszudehnen und weiteren Handlungsbedarf später zu prüfen", so Merk. "Aber vieles hätte man gewonnen: Die Entscheidungen der beiden Gerichte zeigen, dass es Fälle gibt - auch wenn sie nicht zahlreich sind, jeder Fall ist einer zuviel!"
Dennoch begrüßt Merk das Signal der Justizministerkonferenz und garantiert, dass sich Bayern aktiv in die Arbeitsgruppe einbringen wird. "Wir haben die Sache angestoßen und treiben sie weiter voran - im Interesse der Schülerinnen und Schüler müssen wir hier bald Fortschritte machen!"