Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass die Justizministerkonferenz ihrem gemeinsam mit Sachsen gestellten Antrag gefolgt ist und beschlossen hat, wirksame Instrumente prüfen zu lassen, um Opfern von Sexual- und Gewaltstraftaten ein Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Täter nach dessen Haftentlassung zu ersparen.
Merk: "Bisher sind die rechtlichen Möglichkeiten für ein Distanzgebot in solchen Fällen, in denen der Täter seine Strafe verbüßt hat und anschließend wieder in die Nähe des Opfers zieht, sehr begrenzt. Sie setzen insbesondere die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten voraus, die aber nicht immer gegeben ist. Für das Opfer beispielsweise eines Sexualdelikts, insbesondere etwa für ein Kind, kann es aber auch ohne Wiederholungsgefahr ein nahezu unüberwindbares Hindernis für die Verarbeitung der Tat sein, wenn es täglich Gefahr läuft, dem Täter zu begegnen. Ich freue mich deshalb, dass die Kolleginnen und Kollegen dieses Problem anerkannt und Bayern und Sachsen mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt haben, der dem abhelfen soll. Ich bin sicher, dass wir sehr bald liefern werden - im Interesse der Opfer schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten!"
Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf ihrer Konferenz in Wiesbaden u. a. festgestellt, dass es für ein Opfer einer Straftat, insbesondere einer Sexual- oder Gewalttat, eine massive Belastung bedeuten kann, wenn sich der Täter nach Sanktionierung erneut oder weiterhin regelmäßig in seiner Nähe aufhält. Außerdem haben sie begrüßt, dass Sachsen und Bayern einen Gesetzentwurf erarbeiten und prüfen werden, wie Betroffenen weitere wirksame Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können.