Das Verfahren um die Klage des Bund Naturschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken zur direkten Anbindung des Nürnberger Flughafens an die A3 ruht. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) angeordnet. Bayerns Innenminister Herrmann begrüßte diese Entscheidung: "Es ist zwar bedauerlich, dass der Bund Naturschutz überhaupt gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt hat. Im Planfeststellungsbeschluss wurde aber festgelegt, dass vor Baubeginn eine durch Löschschäume im Flughafenbereich verursachte Grundwasserbelastung zu sanieren ist. Es hätte deshalb derzeit keinen Sinn, das Klageverfahren voranzutreiben, bevor nicht eine technische Lösung zur Behebung des Grundwasserschadens entwickelt worden ist."
Herrmann sagte, er werde sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Sanierungstechnologie innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre entwickelt und erfolgreich umgesetzt wird.
Der VGH hat das Ruhen des Verfahrens mit Beschluss vom 14. Mai 2012 angeordnet. Eine inhaltliche Prüfung durch den VGH erfolgte nicht. Die Anordnung des Ruhens erfolgte jedoch auf Antrag des Bund Naturschutz, dem die Landesanwaltschaft Bayern für die Beklagtenseite zugestimmt hat.