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Zeil: „Erfolgreiches Förderprogramm Innovationsgutscheine wird ausgeweitet“

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MÜNCHEN                   Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bayerischen Handwerkstags, Heinrich Traublinger, dem Präsidenten des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages, Prof. Dr. Erich Greipl, sowie dem Vorstandsvorsitzenden der LfA Förderbank Bayern, Dr. Otto Beierl, ein Resümee zum Förderprogramm ‚Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe’ gezogen sowie über die Ausweitung des Förderprogramms ab 1. Juni informiert: „Der Innovationsgutschein ist in Bayern eine Erfolgsgeschichte. Er ist für die Unternehmen eine unbürokratische Hilfe, mit der sie ihre kreativen und neuen Ideen umsetzen können. Die Antragstellung ist einfach, die Bearbeitung geht schnell. Ohne die hervorragende Zusammenarbeit mit Handwerkskammern und IHKn wäre dieser Erfolg jedoch nicht möglich gewesen“, betonte Zeil und ergänzte: „Aufgrund der hohen Nachfrage setzen wir das Programm nicht nur fort, sondern weiten es sogar aus. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass im Nachtragshaushalt 2012 fünf Millionen Euro zur Fortsetzung des Programms bereitgestellt werden. Der Schwerpunkt wird auf Regionen liegen, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind.“

 

Mit dem Ende der dreijährigen Pilotphase ist es ab Juni im Rahmen der erweiterten Förderrichtlinie möglich, mit dem neu eingeführten ‚Innovationsgutschein 2’ in diesen betroffenen Regionen eine Förderung von bis zu 18.000 Euro zu erhalten. Präsident Traublinger, MdL a.D., unterstrich: „Mit den Innovationsgutscheinen können sich Unternehmen Unterstützung von außen holen, etwa bei Instituten, Hochschulen oder Unternehmen mit entsprechender Referenz. Die Innovationsgutscheine helfen somit, die schöpferische Kraft des Handwerks bestmöglich zur Entfaltung zu bringen.“ Präsident Greipl bekräftigte: „Der Innovationsgutschein ist nahezu das einzige Programm, das kleine Unternehmen bei Entwicklungsleistungen unterstützt. Es füllt somit eine ‚Lücke’ im Förderbereich.“

 

Zeil stellte zudem eine Broschüre mit 50 Best-Practice-Projektbeispielen zum Innovationsgutschein vor und zeichnete sieben besonders innovative Unternehmen aus jedem der bayerischen Regierungsbezirke aus, die vom Innovationsgutschein profitiert haben.

Die sieben ausgezeichneten Unternehmen sind:

 

  • Schönstein und B. Schottdorf GbR, Regierungsbezirk Unterfranken, Projekt ‚Entwicklung eines Ultraleicht-Vehikels’
  • Automaten Technik Baumann GmbH, Regierungsbezirk Oberpfalz, Projekt ‚Defisäule: Prüfung und Zertifizierung der Rettungssäule nach geltenden Normen’
  • KristallTurm GmbH & Co. KG, Regierungsbezirk Oberbayern, Projekt ‚Umplanung der gebrauchsmustergeschützten Holzmastenanlage des Hochseilgartens Isarwinkel’
  • Liin Light Innovations Böhringer und Daubner GbR, Regierungsbezirk Mittelfranken, Projekt ‚Entwicklung einer Ansteuerelektronik für Leuchtdioden’
  • Mega-Sports Vertriebs GmbH, Regierungsbezirk Niederbayern, Projekt ‚geschlossenes Kajak aus Thermocomposite Material’
  • Seeberger GmbH, Regierungsbezirk Schwaben, Projekt ‚Infrarot Natursteinheizplatten mit Nanotechnologie’
  • Theodolf Fritzsche GmbH & Co. KG, Regierungsbezirk Oberfranken, Projekt ‚Schutzbekleidung aus schwerentflammbarer Webware’

 

Der Preis wird von der LfA Förderbank Bayern gestiftet. LfA-Vorstandsvorsitzender Dr. Otto Beierl erklärte: „Wir engagieren uns immer gerne, wenn Mittelständler in ihre Zukunft investieren. Zu Innovationen gehört neben einem guten Konzept auch eine Portion Mut, und diesen Mut wollen wir belohnen und sichtbar machen.“

 

Mit dem Förderprogramm ‚Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe’ werden Innovationen ermöglicht, indem kleine Betriebe mit anerkannten Forschungseinrichtungen zusammen gebracht werden. Seit Juni 2009 konnten über 1000 Innovationsgutscheine mit einem Fördervolumen von über acht Millionen Euro insbesondere im ländlichen Raum ausgereicht werden. Die Pilotphase läuft Ende Mai 2012 aus. Der Freistaat Bayern bezuschusst die Unternehmen mit je maximal 7 500 Euro (Innovationsgutschein 1) bzw. 15 000 Euro (Innovationsgutschein 2) bei einem fünfzigprozentigen Fördersatz bei der Erstellung von Machbarkeitsstudien und der Entwicklung neuer Ideen bis zur Anwendung. In Gebieten, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind, können ab Juni bei einem Fördersatz von 60 Prozent höhere Förderungen genutzt werden: maximal 9.000 Euro (Innovationsgutschein 1) bzw. maximal 18.000 Euro (Innovationsgutschein 2). Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchstens zehn Millionen Euro. Träger des Programms ist die Bayern Innovativ GmbH in Nürnberg.

 

Weitere Informationen sind unter www.innovationsgutschein-bayern.de erhältlich. Fotos der Preisverleihung können im Laufe des Nachmittags unter www.stmwivt.bayern.de/presseinfo/bildergalerie abgerufen werden. Die Broschüre mit den 50 Best-Practice-Beispielen, darunter die sieben Preisträger-Unternehmen, steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Dateien/Dokumente/technologie/innovationsgutschein_brochure.pdf

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Pressemitteilung-Nr. 269/12

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