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Zeil: „Flugplatz Hof-Plauen bleibt auch ohne Fluglinie wichtige Infrastruktureinrichtung für Hochfranken“

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MÜNCHEN / HOF                     Nach der heutigen Entscheidung der Gesellschafter des Flughafens Hof-Plauen, die Linienverbindung von Hof nach Frankfurt am Main nach der Insolvenz des bisherigen Betreibers Cirrus Airlines nun auch offiziell einzustellen, betont Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil: „Wichtig für die Region ist, dass der Flugplatz Hof-Plauen unabhängig vom Linienverkehr auch weiterhin als Schwerpunktlandeplatz für Oberfranken zur Abwicklung des Geschäftsreise-, Werks- und Privatflugverkehrs zur Verfügung steht. Der Flugplatz ist und bleibt eine wichtige Infrastruktureinrichtung für Oberfranken.“ Am Flugplatz Hof-Plauen wurden 2011 insgesamt 8.532 Starts und Landungen gezählt. Davon entfielen nur 12 Prozent auf Linienflüge, 88 Prozent waren dem Geschäftsreise-, Werks- und Privatflugverkehr zuzuordnen.

 

„Aufgrund seiner Randlage am ‚Eisernen Vorhang’ war das oberfränkische Grenzland bis zur deutschen Wiedervereinigung verkehrsmäßig besonders benachteiligt. Daher war es über lange Jahre wichtig und notwendig, die Fluglinie Hof-Frankfurt aus regional- und strukturpolitischen Gründen durch die öffentliche Hand zu bezuschussen“, unterstreicht Zeil. Auch nach 1989/90 entwickelten sich die Fluggastzahlen mit bis zu fast 25.000 Passagieren pro Jahr zunächst noch positiv. Seit 2008 hatte die Fluglinie allerdings erheblich an Attraktivität eingebüßt. Trotz dieses allmählichen Niedergangs bestand nach der letzten Neuvergabe der Fluglinie im April 2011 noch die berechtigte Hoffnung, dass die Passagierzahlen wieder ansteigen würden. Das beauftragte Unternehmen Cirrus konnte durch die Stationierung eines Technikers am Flugplatz Hof-Plauen die Zuverlässigkeit der Fluglinie signifikant verbessern. Trotzdem brachen in der Folgezeit die Passagierzahlen erheblich ein: 2011 waren nur noch rund 7.700 Passagiere zu verzeichnen.

 

„Unter diesen Rahmenbedingungen wäre eine erneute EU-weite Ausschreibung und Neuvergabe der Fluglinie als ‚gemeinwirtschaftlicher Verkehr’, also unter öffentlicher Förderung, nicht mehr darstellbar gewesen. Die einschlägigen EU-Vorschriften legen für die Zulässigkeit solcher Subventionen einen strengen Maßstab an: Die Fluglinie muss für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Gebiets, das der Flughafen bedient, unabdingbar sein. Die rückläufigen Passagierzahlen im Laufe der letzten Jahre sprechen hier eine deutliche Sprache“, erklärt Zeil.

 

Im Hinblick auf Linienflüge ins In- und Ausland stehen der Region mit den Flughäfen Nürnberg und Leipzig zwei Verkehrsflughäfen in akzeptabler Reichweite zur Verfügung. Und anders als früher bietet neben dem Frankfurter Flughafen auch der Flughafen München als zweites deutsches Luftverkehrsdrehkreuz viele internationale Verbindungen an.

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Pressemitteilung-Nr. 270/12

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