Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute den Grundstein für den Neubau des Hauses für Sicherungsverwahrte in der Justizvollzugsanstalt Straubing gelegt. Damit schafft Bayern die baulichen Voraussetzungen zur Einhaltung des sog. Abstandsgebotes, wonach sich die Sicherungsverwahrung deutlich vom Strafvollzug unterscheiden muss. Hintergrund: Erst vor rund einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sicherungsverwahrung in Deutschland bis Ende Mai 2013 grundlegend reformiert werden muss. Merk heute in Straubing: "Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zählt zu den größten rechts- und haushaltspolitischen Herausforderungen der vergangenen Jahre. Bayern hat diese Herausforderung angenommen - frühzeitig und ohne wenn und aber. Dazu zählt der Neubau in Straubing. Denn sonst droht die Freilassung hochgefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter. Und für mich ist eines ganz klar: Die Sicherheit der Menschen in Bayern hat höchste Priorität!"
Für den Neubau mit insgesamt 84 Plätzen für Sicherungsverwahrte und einer Nutzfläche von etwas über 4.800 qm ist ein Bauinvestitionsvolumen von insgesamt rd. 24 Mio. € veranschlagt. Er entsteht auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Straubing. So kann Sicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet werden, gleichzeitig aber durch die bewusst von den übrigen Einrichtungen der Anstalt abgesetzte Lage und den bereits zwischen der Hauptanstalt und dem Haus für Sicherungsverwahrte errichteten Sicherheitszaun den strikten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die räumliche Trennung der Sicherungsverwahrten von den Strafgefangenen Rechnung getragen werden.
Merk nutzte die Grundsteinlegung, um ihre Forderung nach der gesetzlichen Möglichkeit, hochgefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter auch nachträglich unterzubringen, zu erneuern. "Die Praxis zeigt uns, dass es Fälle gibt, in denen erst nach dem Strafurteil, im Strafvollzug zu Tage tritt, dass ein Täter hochgradig gefährlich ist. Das mögen wenige Fälle sein. Aber sie sind immer gravierend! Für solche Fälle muss es eine Möglichkeit geben, die Straftäter zum Schutz der Allgemeinheit auch noch im Nachhinein unterzubringen - selbst wenn das im Strafurteil noch nicht vorgesehen war. Da geht für mich Operschutz ganz klar vor Täterschutz!"