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Augsburger Stalking-Fall / Merk schlägt Verschärfung des Stalking-Paragraphen vor / "Für die Opfer und ihre Angehörigen dringend notwendig"

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Anlässlich eines Verfahrens vor dem Landgericht Augsburg gegen einen Stalker, der gestern gestand, nach monatelangem Stalken seiner früheren Lebensgefährtin deren neuen Partner ermordet zu haben, hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nachdrücklich an ihre Forderung nach einer Verschärfung des Stalking-Paragraphen erinnert.

 

"Zu dem Einzelfall kann und möchte ich nichts sagen", so Merk. "Aber eines zeigt er wohl ganz deutlich: Stalking ist auch deshalb so gefährlich, weil es eskalieren und das Leben des Gestalkten, aber auch von dessen Partner und Freunden bedrohen kann. Deshalb müssen wir bei der Bekämpfung des Stalking möglichst früh ansetzen können. Der Stalking-Paragraph hat aber derzeit noch entscheidende Schwächen: Er lässt eine psychische Belastung des Opfers, und sei sie auch noch so stark, allein nicht ausreichen. Vielmehr muss beim Opfer erst eine "schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" eintreten - das heißt, es muss seine äußere Lebensführung ändern. Das Opfer, das Stärke zeigt und sich nach außen nichts anmerken lässt, wird also im Regelfall nicht geschützt. Hier muss es in Zukunft reichen, dass das beharrliche Nachstellen "geeignet" ist, diese Wirkung herbeizuführen. Dann können wir in derartigen Fällen auch frühzeitig mit Untersuchungshaft, der beim Stalking so genannten "Deeskalationshaft", reagieren. "Ich bereite hier einen Gesetzentwurf vor, die wir demnächst breit diskutieren werden", so Merk. "Hier muss sich etwas tun - für die Opfer und für ihre Partner und Angehörige!"

 

 


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