München – Bayern unterstützt Landwirte mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen, wenn sie mit Ernteausfällen wegen Frostschäden rechnen müssen. „Betroffene Landwirte können verminderte Steuervorauszahlungen oder eine Stundung von Abgaben beantragen“, sagte Finanzminister Dr. Markus Söder. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner kündigte weitere Hilfen an: „Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Förderprogramm Liquiditätssicherung für Betriebe geöffnet, die von Auswinterungsschäden betroffen sind.“ Damit könnten die Landwirte unter gewissen Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen beantragen. „Ziel ist es, den Bauern rasch zu helfen und Planungssicherheit zu geben“, betonten Brunner und Söder in München. Von dem ungewöhnlich starken Frost im Februar waren mehrere Teile Bayerns betroffen.
Stundungsanträge von direkt und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen können unter erleichterten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2012 bewilligt werden. Dies gilt auch für Anträge auf verminderte Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer). Zudem können Finanzämter bis zum 30. Juni 2012 davon absehen, alle rückständigen oder bis dahin fälligen Steuern des Bundes und des Landes einzufordern. Von 1. März bis 30. Juni 2012 können auf Antrag Säumniszuschläge für diese Steuern entfallen.
Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird und die Ertragsausfälle durch Frostschäden zu verzeichnen haben, kann die Einkommensteuer ganz oder teilweise erlassen werden. Im Fall, dass der Gewinn anderweitig ermittelt wird, können Kosten für die erneute Anpflanzung ohne nähere Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden. Der bisherige Buchwert muss dann aber beibehalten werden. Anträge auf Erlass von Grundsteuer sind an die Gemeinden zu richten. Bei der Grundsteuer ist dabei eine Antragsfrist bis zum 31. März 2013 zu beachten. Detaillierte Auskünfte zu den einzelnen steuerlichen Hilfsmaßnahmen erteilt das zuständige Finanzamt.
Besonders stark betroffenen Betrieben wird im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms entgegen gekommen. Denn die Änderung des Anbaus kann dazu führen, dass Betriebe ihre KULAP-Verpflichtungen nicht mehr einhalten können. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben kann die Prämie dann zwar im laufenden Jahr nicht mehr in vollem ausgezahlt werden, für bereits erhaltene KULAP-Zahlungen wird es allerdings keine zusätzlichen Rückforderungen geben. Die Betriebe müssen sich dazu umgehend an das zuständige Landwirtschaftsamt wenden. Im Rahmen der Mehrfachantragstellung bestehen außerdem ausreichende Möglichkeiten, die Nutzung der Flächen anzugeben, auf denen wegen Auswinterungsschäden Winter- und Sommergetreide als Mischbestand angebaut werden.
Stundungsanträge von direkt und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen können unter erleichterten Voraussetzungen bis zum 30. Juni 2012 bewilligt werden. Dies gilt auch für Anträge auf verminderte Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Körperschaftsteuer). Zudem können Finanzämter bis zum 30. Juni 2012 davon absehen, alle rückständigen oder bis dahin fälligen Steuern des Bundes und des Landes einzufordern. Von 1. März bis 30. Juni 2012 können auf Antrag Säumniszuschläge für diese Steuern entfallen.
Landwirten, deren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt wird und die Ertragsausfälle durch Frostschäden zu verzeichnen haben, kann die Einkommensteuer ganz oder teilweise erlassen werden. Im Fall, dass der Gewinn anderweitig ermittelt wird, können Kosten für die erneute Anpflanzung ohne nähere Prüfung als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden. Der bisherige Buchwert muss dann aber beibehalten werden. Anträge auf Erlass von Grundsteuer sind an die Gemeinden zu richten. Bei der Grundsteuer ist dabei eine Antragsfrist bis zum 31. März 2013 zu beachten. Detaillierte Auskünfte zu den einzelnen steuerlichen Hilfsmaßnahmen erteilt das zuständige Finanzamt.
Besonders stark betroffenen Betrieben wird im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms entgegen gekommen. Denn die Änderung des Anbaus kann dazu führen, dass Betriebe ihre KULAP-Verpflichtungen nicht mehr einhalten können. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben kann die Prämie dann zwar im laufenden Jahr nicht mehr in vollem ausgezahlt werden, für bereits erhaltene KULAP-Zahlungen wird es allerdings keine zusätzlichen Rückforderungen geben. Die Betriebe müssen sich dazu umgehend an das zuständige Landwirtschaftsamt wenden. Im Rahmen der Mehrfachantragstellung bestehen außerdem ausreichende Möglichkeiten, die Nutzung der Flächen anzugeben, auf denen wegen Auswinterungsschäden Winter- und Sommergetreide als Mischbestand angebaut werden.