Staatsministerin Emilia Müller: Bayern unterstützt Erhöhungsbremse gegen Preisschwankungen auf dem Kraftstoffmarkt / Mit Extra-Bestellklick besserer Schutz der Verbraucher vor Internetabzockern / Bund muss im Rahmen der Bundeswehrreform umfassende Konversionshilfen leisten und betroffene Standortkommunen unterstützen
Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller kündigt zur morgigen Sitzung des Bundesrats folgende Voten an:
Entschließung für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen:
Die Ministerin kündigte an, dass Bayern einen Antrag zur Eindämmung kurzfristiger Preiserhöhungen unterstützen wird. „Die erheblichen Preisschwankungen auf dem Kraftstoffmarkt sind schwer nachzuvollziehen und werden zu einem zunehmenden Ärgernis für Verbraucher und Unternehmen. Die Verbraucher können nicht verstehen, warum die Preise an den Tankstellen mehrmals täglich innerhalb weniger Stunden und oft sogar in Hauptverkehrszeiten steigen. Statt einer Mobilitätsbremse brauchen wir eine Preiserhöhungsbremse. Hier ist der Gesetzgeber gefragt. Die Einführung einer Preiserhöhungsbremse nach österreichischem Vorbild oder andere Alternativen sollten geprüft werden.“
Nach österreichischem Modell ist eine Preiserhöhung an den Tankstellen nur einmal am Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt zulässig. Preissenkungen dürfen jedoch jeder Zeit vorgenommen werden.
Staatsministerin Müller: „Verbraucher und Unternehmer leiden unter den hohen Kraftstoffpreisen. Wir brauchen deshalb Regelungen, die für mehr Transparenz sorgen und den Wettbewerb stärken. Auch schnelle Preiserhöhungen nach nur kurzfristig gültigen Lockangeboten sollten durch eine Preiserhöhungsbremse unterbunden werden. Schließlich könnte das Phänomen, dass pünktlich zu Ferienzeiten die Kraftstoffpreise mehrmals täglich erhöht werden, damit angegangen werden.“
Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet:
Bayern unterstützt das Gesetz gegen Internetkostenfallen, das morgen im Bundesrat zur Abstimmung steht. Staatsministerin Emilia Müller: „Mit einem Extra-Bestellklick schützen wir die Verbraucher besser vor Internetabzockern. Unseriöse Internethändler können die Zahlungspflicht zukünftig nicht mehr verschleiern. Wir schieben damit Kostenfallen beim Onlinehandel einen Riegel vor.“
Abo- und Kostenfallen im Netz, bei denen Verbrauchern in vermeintlich kostenlosen Angeboten wie Routenplanern, Software oder der Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten im Kleingedruckten ein teures Abonnement untergeschoben wird, sind, so die Ministerin, nicht nur ein riesiges Ärgernis, sondern verursachen Schäden in Millionenhöhe.
In Zukunft müssen Unternehmen nach den Worten der Ministerin ihre Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich über die anfallenden Kosten informieren. Bestellungen sind zukünftig nur dann wirksam, wenn der Kunde ausdrücklich die Zahlungspflicht durch einen separaten Mausklick bestätigt. Außerdem muss der Verbraucher über die wesentlichen Merkmale seiner Bestellung, über den Gesamtpreis einschließlich der Liefer- und Versandkosten und im Falle von Abonnements über deren Laufzeit unterrichtet werden.
Müller: „Der Verbraucher kann in Zukunft nicht mehr so leicht durch besonders auffällige und missverständlich als unentgeltlich angepriesene Angebote im Netz in die Irre geführt werden. Mit der sogenannten Button-Lösung gehen wir gegen solchen betrügerischen Handel im Internet vor. Die Button-Lösung entspricht einer langjährigen Forderung Bayerns und konnte bei den Beratungen auf EU-Ebene über die Verbraucherrechte-Richtlinie durchgesetzt werden. Die Regelung ist damit auch ein Erfolg bayerischer Rechtspolitik.“
Begleitgesetz zur Bundeswehrreform:
Bayern wird mit einem Landesantrag ein Konversionsprogramm des Bundes für Kommunen fordern. Der Bundesrat befasst sich auf seiner morgigen Sitzung mit dem Entwurf des Begleitgesetzes zur Bundeswehrreform. Das Stationierungskonzept der neu strukturierten Bundeswehr wird zu erheblichen Auswirkungen für Bundeswehrmitarbeiter und betroffene Standortkommunen führen.
Staatsministerin Emilia Müller: „Die Staatsregierung ist sich mit allen betroffenen Ländern einig, dass die Verantwortung für eine erfolgreiche Konversion in erster Linie auf Bundesebene liegt. Bei der Bewältigung der Folgen der Bundeswehrreform ist deshalb der Bund als Verursacher in der Pflicht.“
Die Ministerin wies darauf hin, dass die nachteiligen strukturellen, städtebaulichen und regionalen Folgen von Standortschließungen weit über den Abbau von Mitarbeitern an den Standorten hinauswirken. Müller: „Die Bundesregierung muss zusätzliche Hilfen für die betroffenen Kommunen leisten. Bayern fordert deshalb morgen in einem Landesantrag, bestehende Bund-Länder-Förderprogramme aufzustocken. Dies gilt insbesondere im Bereich der Städtebauförderung, die um jährlich mindestens 50 Millionen Euro für die nächsten 10 Jahre erhöht werden sollte. Erforderlichenfalls muss ein ergänzendes Bundeskonversionsprogramm aufgelegt werden.“
Zahlreiche Standortkommunen, die an den freiwerdenden Konversionsflächen interessiert sind, sehen sich aufgrund der Lage der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht imstande, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. „Der Bund sollte deshalb den Kommunen die freiwerdenden Liegenschaften auf Wunsch zu günstigen und unter Marktwert liegenden Konditionen überlassen“, so Staatsministerin Emilia Müller.
Eine solche Möglichkeit der verbilligten Abgabe von ehemals militärisch genutzten Grundstücken hatte der Bund bereits im Zuge der Bundeswehrstrukturreform der 1990er Jahre geschaffen.