MÜNCHEN Der bayerische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Martin Zeil erklärt, warum er sich außerstande sieht, einen bayerischen Bürgschaftsanteil zur Gründung einer Transfergesellschaft für die Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mitzutragen. „Nur in einer absoluten Ausnahmesituation, wenn sich alle Bundesländer an einer solchen Auffanglösung beteiligt hätten, hätte ich meine Bedenken zurückstellen und einem solchen Vorgehen ausnahmsweise zustimmen können“, erläutert Zeil. Das sei ja der Grund, warum das bayerische Kabinett mit den Stimmen von CSU und FDP in dieser Woche beschlossen habe, dass sich Bayern für eine Transfergesellschaft bei Schlecker nur engagiert, wenn ohne Ausnahme alle Bundesländer mitziehen. „Die Bedingungen des Kabinettsbeschlusses sind nicht erfüllt“, stellt Zeil klar.
Es dürfe aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung keine Insolvenzen erster und zweiter Klasse geben. „Wie soll ich denn den von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten von Müller Brot, Pfleiderer oder Nokia Siemens Networks erklären, dass ich den Schlecker-Mitarbeitern mit Steuergeldern helfe, ihnen aber nicht? Die Menschen in diesem Lande haben ein Anrecht darauf, dass staatliche Hilfen und damit ihre Steuergelder nicht nach Willkür und Gutsherrenart vergeben werden, sondern dass die politisch Verantwortlichen in allen Fällen die gleichen Maßstäbe anlegen“, so Zeil und ergänzt: „Es bleibt dabei: Der Staat und damit der Steuerzahler dürfen nicht in Haftung genommen werden für gravierende Fehler von Managern und Gesellschaftern von Unternehmen.“
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Pressemitteilung-Nr. 170/12