MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Martin Zeil begrüßt das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Bettensteuer in München. „Das gestrige Urteil, mit dem die Rechtswidrigkeit der Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München festgestellt wurde, setzt die richtigen Zeichen. Diese Rechtsprechung hat Signalwirkung für unsere Beherbergungsbetriebe“, betonte Zeil und ergänzte: „Ich habe immer wieder deutlich macht, dass die reduzierte Mehrwertsteuer für die Hotellerie, mit der wir Wettbewerbsverzerrungen vermeiden, nicht auf der anderen Seite durch neue Sonderabgaben konterkariert werden darf.“
Auch wenn theoretisch noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden könne, sei das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein großes Lob für die sorgfältige Arbeit der Juristen in der Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern hatte unter Würdigung aller Umstände der Übernachtungssteuersatzung der Stadt München die Genehmigung versagt, was zuvor bereits vom Verwaltungsgericht München für Recht erkannt wurde. „Wehret den Anfängen!“, fasste Zeil die Entscheidung gegen ungebremsten Appetit auf Sondersteuereinnahmen zusammen, „eine Bettensteuer hat gefährliches Potenzial, unseren Tourismus zu schwächen.“
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Pressemitteilung-Nr. 154/12