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Zeil: „Einzelhandelsziel ist wichtiger Garant für verbrauchernahe Versorgung in Bayern“

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MÜNCHEN / KIEFERSFELDEN             Die oberste Landesplanungsbehörde im Bayerischen Wirtschaftsministerium hat den Planungen der Gemeinde Kiefersfelden für ein multifunktionales Einkaufs- und Erlebniszentrum ‚Aventura’ nicht zugestimmt. „Lebenswerte und attraktive Innenstädte prägen das Gesicht Bayerns. Sie sind aber auch Voraussetzung für eine verbrauchernahe Versorgung. Der Schutz dieser Strukturen ist ein zentrales Anliegen des Einzelhandelsziels im LEP. Es enthält Vorgaben zur Lage und verträglichen Größe von Einzelhandelsgroßprojekten. Die Konzeption des ‚Aventura Kiefersfelden’ widerspricht diesen Vorgaben deutlich. Auch das Zielabweichungsverfahren ergab keine andere Gesamtbewertung des Vorhabens“, erläutert Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil die Entscheidung. Selbstverständlich stehe das Wirtschaftsministerium weiterhin für konstruktive Gespräche über die Weiterentwicklung der Gemeinde Kiefersfelden zur Verfügung.

 

Im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens wurden die zu erwartenden Auswirkungen im Einzugsbereich des Vorhabens untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere im Oberzentrum Rosenheim, aber auch in Bad Aibling, Raubling, Brannenburg oder Oberaudorf mit negativen Auswirkungen auf die verbrauchernahe Versorgung zu rechnen ist oder jedenfalls Beeinträchtigungen durch das Projekt nicht ausgeschlossen werden können.

 

Die Gemeinde Kiefersfelden hatte die Zulassung des ‚Aventura’ auf einer Gesamtfläche von 14.600 m² im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens bei der obersten Landesplanungsbehörde beantragt. Neben einem Kino, einem Hotel, einer Eventhalle und zahlreichen Freizeitangeboten waren die innenstadtrelevanten Einzelhandelssortimente Sportartikel und Campingartikel sowie Fahrräder im Gesamtumfang von rund 6000 m² geplant. Der geplante Standort liegt direkt westlich der Anschlussstelle Kiefersfelden der Bundesautobahn 93. Das Vorhaben widerspricht Vorgaben des Einzelhandelsziels B II 1.2.1.2 des Landesentwicklungsprogramms (LEP). Einer Zulassung der Planungen der Gemeinde Kiefersfelden wurde im Zielabweichungsverfahren nicht zugestimmt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.

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Pressemitteilung-Nr. 150/12

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