Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk und der Vorsitzende des AK Recht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Stephan Mayer MdB machen beim Angehörigenschmerzensgelds nun Nägel mit Köpfen: "Wir freuen uns, dass es in sehr kurzer Zeit gelungen ist, einen fertigen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Schmerzensgeldes für nahe Angehörige zu erarbeiten. Wir werden diesen nun schnellstmöglich über die Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten einbringen."
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Rechte von Angehörigen eines Getöteten oder schwer Verletzten zu stärken. Zum einen wird für nächste Angehörige Getöteter und schwer Verletzter ein Anspruch auf Entschädigung eingeführt. Dieser soll den erlittenen seelischen Schmerz ausgleichen und die Schädigung als Unrecht brandmarken. Außerdem wird auch der jetzt schon bestehende materielle Schadensersatzanspruch auf vertragliche Unterhaltsansprüche ausgedehnt.
Merk und Mayer: "Wir wollen mit dem Gesetz zeigen, dass sich unsere Gesellschaft mit Menschen, denen schweres Leid zugefügt wurde, solidarisch erklärt und alle Möglichkeiten ausschöpft, um Angehörigen wenigstens symbolisch Genugtuung und Gerechtigkeit zu verschaffen. Die Qualität unseres Rechtssystems muss sich auch daran messen lassen, ob es in Extremsituationen Hilfe leisten kann. Hier sehen wir derzeit noch eine Lücke im Gesetz, die wir schleunigst schließen müssen. Denn es kann doch nicht sein, dass unser Recht mittlerweile immaterielle Schäden wie entgangene Urlaubsfreude ersetzt, für den unendlichen Schmerz naher Angehöriger hingegen nur ein Schulterzucken übrig hat!"
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf kann unter http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf_verb_zivilrechtl_rechtstellung_unfallopfer.pdf gerufen werden.