Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass Strom- und Gasanbieter verpflichtet werden sollen, in einem standardisierten "Beipackzettel" über die wesentlichen Preis- und Vertragsbedingungen zu informieren. Einen entsprechenden Antrag bringt das Bayerische Verbraucherschutzministerium heute in den Bundesrat ein. Merk: "Immer mehr Verbraucher machen sich Sorgen um steigende Energiepreise. Doch die Verbraucher müssen der Preistreiberei nicht tatenlos zusehen: Ein Anbieterwechsel bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung plant, den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters durch verkürzte Kündigungsfristen und einer Verpflichtung zur schnelleren Abwicklung des Wechsels zu erleichtern. Das allein genügt aber nicht. Wir müssen auch die Tariftransparenz erhöhen, damit die Verbraucher den für sie am besten geeigneten Tarif leichter finden können."
Seit der Liberalisierung der Energiemärkte ist die Zahl der Anbieter kontinuierlich gestiegen. Verbraucher haben die Qual der Wahl zwischen mehreren hundert Tarifen. Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche. Merk: "Um Verbrauchern eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, müssen wir die Tarife vergleichbar machen und das notwendige Hintergrundwissen vermitteln. Vergleichsportale im Internet können dabei zwar einen wichtigen Beitrag leisten. Dort wird aber oft einseitig nur auf den Preis im ersten Vertragsjahr geschielt und dabei Äpfel mit Birnen verglichen. Ich fordere daher, dass die Strom- und Gasanbieter verpflichten werden, den Verbrauchern kostenlos standardisierte Informationsblätter über ihre Tarife mit verständlichen Erläuterung zur Verfügung zu stellen. Nur so können die Verbraucher auf den ersten Blick erfassen, ob ein Tarif für sie geeignet ist."
Weitere Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters mit praktischen Hinweisen und Tipps finden Verbraucher im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/energie/rechtliches/anbieterwechsel.htm.