Der Streit um eine angemessene Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die von privaten Pflegediensten erbracht werden, ist beigelegt. Die Bayerischen Krankenkassen und private Pflegeverbände haben sich auf eine neue Gebührenvereinbarung verständigt.
"Ich begrüße die Einigung der Vertragspartner im Interesse der betroffenen Patienten sehr", so die bayerische Staatssekretärin für Umwelt und Gesundheit, Melanie Huml. "Die bayerische Politik hat das Anliegen der Pflegedienste, das Ergebnis der Schiedsentscheidung vom März 2011 umzusetzen, nachdrücklich unterstützt. In einem vom Bayerischen Gesundheitsministerium moderierten Gespräch hatten die Vertragsparteien ihren Willen zu einer Einigung nachdrücklich bekräftigt. Diese ist in den weiteren Gesprächen zwischen den Vertragspartnern nun endgültig gelungen. Dies entspricht dem in § 132a SGB V vorgegebenen Weg, dass die Vertragspartner die Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Verträgen festlegen. Mit der Einigung wird auch ein lange dauernder Rechtsstreit, der zu Lasten der Pflegedienste und der betroffenen Patienten gehen würde, verhindert."