Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung. "Der Gesetzentwurf, der in enger Kooperation mit den Landesjustizverwaltungen erarbeitet wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung, die durch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs erforderlich geworden ist. Ich freue mich auch, dass wichtige bayerische Anliegen, wie etwa die gerichtliche Kontrolle der erforderlichen Betreuungsmaßnahmen aufgegriffen wurden - dies bietet Rechtssicherheit und trägt damit dem Sicherheitsinteresse der Menschen Rechnung."
Merk machte aber auf ein wichtiges Sicherheitsmanko aufmerksam: "Leider fehlt die von Bayern stets angemahnte Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsunterbringung, die wir weiterhin dringend brauchen. Es gibt wenige, aber hochexplosive Fälle, in denen sich die Gefährlichkeit erst im Strafvollzug herausstellt, weil v. a. psychische Anormalitäten erst in langjähriger Beobachtung zu Tage treten. In diesen Fällen müssen wir dringend weiterhin die Möglichkeit haben, eine Unterbringung auch im nachhinein noch anordnen zu können!"
Das erlaube auch das Bundesverfassungsgericht. "Die Spielräume, die uns das Gericht lässt, müssen wir im Interesse der Sicherheit der Menschen nutzen" mahnte Merk.