Am 11. März 2012 finden in Bayern die sogenannten "Kleinen Kommunalwahlen" statt. Joachim Herrmann: "An diesem Tag stehen ein Landrat sowie 32 Oberbürgermeister und erste Bürgermeister zur Wahl. Diese Wahlen sind erforderlich, weil entweder in den betroffenen Kommunen die sechsjährige Amtszeit der bisherigen Amtsinhaber im Frühjahr 2006 begonnen hat und daher jetzt endet. Es kann aber auch sein, dass der Amtsinhaber zwar bei den letzten allgemeinen Kommunalwahlen im März 2008 für sechs Jahre gewählt wurde, aber zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt scheidet so wie im Fall des Landrats von Ansbach." Damit die Neuwahlen möglichst an einem Tag stattfinden, hatte das Innenministerium die für die Terminfestsetzung zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden gebeten, den Wahltermin einheitlich auf Sonntag, den 11. März 2012 festzusetzen.Bei der Landratswahl in Ansbach und 23 Bürgermeisterwahlen wird die Amtszeit der jetzt zu wählenden Amtsträger nicht wie üblich sechs, sondern sogar bis zu acht Jahre dauern, da sie sich bis zum 30. April 2020 verlängert (siehe nachstehende Übersicht). Das sieht das Bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vor, wenn die Amtszeit eines Landrats oder ersten Bürgermeisters innerhalb der letzten zwei Jahre der Wahlzeit des jetzigen Gemeinderats oder Kreistags beginnt. Der Innenminister: "Das bedeutet konkret: Beginnt die Amtszeit eines jetzt Gewählten am 1. Mai 2012 oder später, verlängert sie sich bis zum 30. April 2020. Diese Regelung greift beispielsweise bei der Landratswahl in Ansbach, bei den Oberbürgermeisterwahlen in den kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Hof und Aschaffenburg sowie bei 19 weiteren Bürgermeisterwahlen." Sinn dieser Verlängerung ist es, die Wahl des Landrats oder ersten Bürgermeisters wieder an die Wahlzeit des Gemeinderats oder Kreistags anzupassen. Deren Wahlzeit beginnt grundsätzlich am 1. Mai nach den turnusmäßigen Kommunalwahlen. Die nächsten turnusmäßigen Kommunalwahlen werden im März 2014 stattfinden.
Die Amtszeit eines neu gewählten Landrats oder ersten Bürgermeisters beginnt dagegen nicht einheitlich zu einem festen Termin, sondern am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers. Dementsprechend kann es bei den jetzigen ''Kleinen Kommunalwahlen'' von Gemeinde zu Gemeinde variieren, ob die Regelung über die Verlängerung der Amtszeit Anwendung findet.
Zeitgleich mit den ''Kleinen Kommunalwahlen'' finden auch zwei Bürgerentscheide auf gemeindlicher Ebene statt. In der Gemeinde Insingen und in der Stadt Schillingsfürst im Landkreis Ansbach wählen die Bürger nicht nur den Landrat, sondern stimmen auch über einen Bürgerentscheid ab. Das Innenministerium hat der gleichzeitigen Durchführung der Bürgerentscheide mit der Wahl des Landrats zugestimmt.
Die Wahlen, die am 11. März 2012 stattfinden und dem Innenministerium bekannt geworden sind, ergeben sich aus unten stehender Aufstellung. Kommunen mit Wahlzeitverlängerung bis zum 30. April 2020 sind durch *) gekennzeichnet.
Landkreis Regierungsbezirk
Ansbach*) Mittelfranken
Kreisfreie Städte Regierungsbezirk
Bamberg, Stadt*) Oberfranken
Bayreuth, Stadt*) Oberfranken
Hof, Stadt*) Oberfranken
Aschaffenburg, Stadt*) Unterfranken
Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk
Bad Reichenhall, Stadt *) Berchtesgadener Land Oberbayern
Ebersberg, Stadt*) Ebersberg Oberbayern
Poing*) Ebersberg Oberbayern
Eichstätt, Stadt *) Eichstätt Oberbayern
Lenting Eichstätt Oberbayern
Freising, Stadt *) Freising Oberbayern
Kaufering, Markt Landsberg am Lech Oberbayern
Landsberg am Lech, Stadt *) Landsberg am Lech Oberbayern
Gmund a.Tegernsee Miesbach Oberbayern
Putzbrunn München Oberbayern
Künzing Deggendorf Niederbayern
Kumhausen*) Landshut Niederbayern
Untergriesbach, Markt Passau Niederbayern
Neutraubling, Stadt*) Regensburg Oberpfalz
Michelau i.OFr.*) Lichtenfels Oberfranken
Aurach*) Ansbach Mittelfranken
Rothenburg ob der Tauber, Stadt *) Ansbach Mittelfranken
Baiersdorf, Stadt Erlangen-Höchstadt Mittelfranken
Zirndorf, Stadt*) Fürth Mittelfranken
Schwaig b.Nürnberg*) Nürnberger Land Mittelfranken
Haibach*) Aschaffenburg Unterfranken
Mespelbrunn Aschaffenburg Unterfranken
Hohenroth*) Rhön-Grabfeld Unterfranken
Schonungen*) Schweinfurt Unterfranken
Höchberg, Markt*) Würzburg Unterfranken
Monheim, Stadt*) Donau-Ries Schwaben
Nördlingen, Stadt *) Donau-Ries Schwaben
Waltenhofen Oberallgäu Schwaben
*) Wahlzeitverlängerung bis zum 30. April 2020
Die Amtszeit eines neu gewählten Landrats oder ersten Bürgermeisters beginnt dagegen nicht einheitlich zu einem festen Termin, sondern am Tag nach der Feststellung des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers. Dementsprechend kann es bei den jetzigen ''Kleinen Kommunalwahlen'' von Gemeinde zu Gemeinde variieren, ob die Regelung über die Verlängerung der Amtszeit Anwendung findet.
Zeitgleich mit den ''Kleinen Kommunalwahlen'' finden auch zwei Bürgerentscheide auf gemeindlicher Ebene statt. In der Gemeinde Insingen und in der Stadt Schillingsfürst im Landkreis Ansbach wählen die Bürger nicht nur den Landrat, sondern stimmen auch über einen Bürgerentscheid ab. Das Innenministerium hat der gleichzeitigen Durchführung der Bürgerentscheide mit der Wahl des Landrats zugestimmt.
Die Wahlen, die am 11. März 2012 stattfinden und dem Innenministerium bekannt geworden sind, ergeben sich aus unten stehender Aufstellung. Kommunen mit Wahlzeitverlängerung bis zum 30. April 2020 sind durch *) gekennzeichnet.
Landkreis Regierungsbezirk
Ansbach*) Mittelfranken
Kreisfreie Städte Regierungsbezirk
Bamberg, Stadt*) Oberfranken
Bayreuth, Stadt*) Oberfranken
Hof, Stadt*) Oberfranken
Aschaffenburg, Stadt*) Unterfranken
Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk
Bad Reichenhall, Stadt *) Berchtesgadener Land Oberbayern
Ebersberg, Stadt*) Ebersberg Oberbayern
Poing*) Ebersberg Oberbayern
Eichstätt, Stadt *) Eichstätt Oberbayern
Lenting Eichstätt Oberbayern
Freising, Stadt *) Freising Oberbayern
Kaufering, Markt Landsberg am Lech Oberbayern
Landsberg am Lech, Stadt *) Landsberg am Lech Oberbayern
Gmund a.Tegernsee Miesbach Oberbayern
Putzbrunn München Oberbayern
Künzing Deggendorf Niederbayern
Kumhausen*) Landshut Niederbayern
Untergriesbach, Markt Passau Niederbayern
Neutraubling, Stadt*) Regensburg Oberpfalz
Michelau i.OFr.*) Lichtenfels Oberfranken
Aurach*) Ansbach Mittelfranken
Rothenburg ob der Tauber, Stadt *) Ansbach Mittelfranken
Baiersdorf, Stadt Erlangen-Höchstadt Mittelfranken
Zirndorf, Stadt*) Fürth Mittelfranken
Schwaig b.Nürnberg*) Nürnberger Land Mittelfranken
Haibach*) Aschaffenburg Unterfranken
Mespelbrunn Aschaffenburg Unterfranken
Hohenroth*) Rhön-Grabfeld Unterfranken
Schonungen*) Schweinfurt Unterfranken
Höchberg, Markt*) Würzburg Unterfranken
Monheim, Stadt*) Donau-Ries Schwaben
Nördlingen, Stadt *) Donau-Ries Schwaben
Waltenhofen Oberallgäu Schwaben
*) Wahlzeitverlängerung bis zum 30. April 2020