"Der Regensburger Polizei ist ein empfindlicher Schlag gegen illegalen Waffenbesitz auch im rechtsextremen Milieu gelungen", so Innenminister Joachim Herrmann. Unter anderem wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand bei vier Personen aus rechtsextremen Kreisen neben NS-Propagandamaterial auch eine Reihe illegaler Waffen bis hin zu Kriegswaffen sichergestellt. Zugrunde liegen intensive Ermittlungen unter anderem gegen Personen aus dem Rockermilieu sowie dem rechtsextremistischen Bereich. Diese führten zu den Durchsuchungsaktionen an insgesamt 59 Objekten in Bayern und zwei im Großraum Trier. Insgesamt wurden unter anderem circa 200 Schusswaffen, diverse Munition sowie mehrere hundert Gramm Betäubungsmittel aufgefunden. Gegen sechs Personen wurde der Haftbefehl bestätigt. "Dieser große Erfolg zeigt, dass wir mit aller Entschlossenheit gegen Kriminalität und insbesondere Rechtsextremisten sowie Angehörige aus dem Rockermilieu vorgehen", betonte Herrmann. "Unabhängig davon nutzen wir bereits seit langem im Rahmen unserer zentralen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung alle rechtlichen Möglichkeiten, dass Rechtsextremisten auch keine erlaubnispflichtigen Waffen legal erhalten. Das zeigt, dass wir Rechtsextreme in Bayern ganz genau im Visier haben." Auf Initiative Bayerns wurde 2003 im Waffengesetz die aktive extremistische Betätigung als Grund aufgenommen, Waffenerlaubnisse zu versagen. Herrmann: "Die bayerischen Waffenbehörden wenden diese Regelung im Rahmen des rechtlich Möglichen konsequent an. Um diese Norm wirksam durchzusetzen, müssen die Waffenbehörden wissen, wer aktiver Extremist ist. Daher führt das Bayerische Landeskriminalamt seit 2007 die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen bayernweit zentral durch." Wenn jemand eine Waffe beantragt, richtet die Waffenbehörde eine Anfrage an das Bayerische Landeskriminalamt. Dort werden die Daten des Antragstellers mit vorhandenen Datenbeständen abgeglichen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit fließen dabei auch die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes mit ein. Zudem überprüft der Verfassungsschutz regelmäßig Personen des rechtsextremistischen Spektrums, ob ihnen eine Waffenerlaubnis erteilt wurde. "Das ist nötig, um auch Personen zu erfassen, bei denen sich erst nachträglich eine Extremismuszugehörigkeit zeigt", so Herrmann.
Sofern die Waffenbehörde von einer extremistischen Aktivität Kenntnis erlangt, kann sie auch ein Waffenverbot aussprechen (Paragraph 41 Waffengesetz). Dieses geht erheblich weiter als die Nichterteilung bzw. der Widerruf einer Waffenerlaubnis. Denn vom Waffenverbot sind auch erlaubnisfreie Waffen wie Schreckschusspistolen erfasst. Beispielsweise hat das Landratsamt Landshut gegen den einschlägig bekannten Rechtsextremisten Martin Wiese mit Bescheid vom 27. Dezember 2011 ein Waffenverbot ausgesprochen, das kürzlich bestandskräftig geworden ist.
Sofern die Waffenbehörde von einer extremistischen Aktivität Kenntnis erlangt, kann sie auch ein Waffenverbot aussprechen (Paragraph 41 Waffengesetz). Dieses geht erheblich weiter als die Nichterteilung bzw. der Widerruf einer Waffenerlaubnis. Denn vom Waffenverbot sind auch erlaubnisfreie Waffen wie Schreckschusspistolen erfasst. Beispielsweise hat das Landratsamt Landshut gegen den einschlägig bekannten Rechtsextremisten Martin Wiese mit Bescheid vom 27. Dezember 2011 ein Waffenverbot ausgesprochen, das kürzlich bestandskräftig geworden ist.