Bayern wird morgen im Bundesrat für das neue Mediationsgesetz stimmen. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Gesetz ist ein klares Signal für eine bessere Streitkultur in Deutschland - Bayern stimmt deshalb zu! Die Bedenken einiger anderer Länder, dass durch die Streichung der im Gesetzentwurf noch vorgesehenen Richtermediation der in vielen Ländern erfolgreichen Streitschlichtung durch den Richter ein Riegel vorgeschoben würde, teile ich nicht. Die Wahrheit ist schlicht: Das Gesetz spricht jetzt vom "Güterichter" statt vom "Mediationsrichter". Anders als bisher überwiegend in den Medien berichtet, handelt es sich beim Güterichter aber keineswegs um ein neuartiges Modell, mit dem wir bisher keine Erfahrungen hätten. Vielmehr praktizieren wir das in Bayern seit Jahren und sehr erfolgreich!"
Der Unterschied zwischen Güterichter und Mediationsrichter besteht darin, dass der Güterichter die Vorteile des Mediators - er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden - mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts sowie richterliche Autorität verkörpert und sich aktiv in die Verhandlungen mit einbringt, verbindet. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Vergleich protokollieren und diesen für vollstreckbar erklären.
Merk: "Für das Güterichtermodell sprechen die Erfolge, die wir damit in Bayern seit Jahren erzielen: Unseren Güterichtern gelingt es häufig in scheinbar hoffnungslosen Fällen, ‘die Kuh vom Eis zu bringen‘, sprich, nicht nur den konkreten Streitfall zu lösen, sondern z. B. jahrzehntelange Nachbarstreitigkeiten endgültig zu beenden."
Merk abschließend: "Mit dem neuen Mediationsgesetz kann sich der Güterichter bei seiner Verhandlungsleitung natürlich weiterhin der Methoden und Techniken der Mediation bedienen. Die gerichtsinterne Mediation ist also nicht tot! Sie muss lediglich in das erweiterte Güterichterverfahren überführt werden. Damit wird es auch den Ländern, die derzeit erfolgreich ein Mediationsrichtermodell praktizieren, möglich sein, dieses in einer modifizierten Fassung fortzuführen. Ich sage deshalb ein klares Ja zu dem Gesetz und freue mich über die Anerkennung unseres Güterichtermodells!"
Hintergrund:
Das am 15. November 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hat zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz den Vermittlungsausschuss anruft. Andernfalls kann das Gesetz nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Das Gesetz enthält Regelungen zur Förderung des Mediation, also eines Verfahrens der Streitbeilegung, bei dem es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht wird, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Insbesondere stellt es die Vertraulichkeit der Mediation sicher und ermöglicht auch Qualitätsstandards für Mediatoren. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch eine Regelung für die Mediation durch den (nicht Streit entscheidenden) Richter enthalten war, sind diese im Bundestag gestrichen und durch eine Erweiterung des bereits bisher möglichen und in Bayern und Thüringen erfolgreich praktizierten Güterichtermodells ersetzt worden. Dies wird häufig als Ende der richterlichen Streitschlichtung verstanden, was aber aus den in der Presseerklärung genannten Gründen nicht zutrifft.