MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil fordert schnelle mittelstandfreundliche Korrekturen bei den Basel III-Regelungen. „Wir müssen die Eigenkapitalunterlegung von Krediten an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen, wie sie Basel III momentan vorsieht, ändern und zwar dringend. Es kann nicht sein, dass überzogene Regelungen auf EU-Ebene dazu führen, die Kredite für unsere Mittelständler unnötig zu verteuern“, kritisiert Zeil. Es sei nicht das Mittelstandskreditgeschäft gewesen, das den Banken während der Finanzkrise zusätzliche nennenswerte Risiken beschert habe. Deshalb dürfe der Mittelstand jetzt auch nicht in Form höherer Finanzierungskosten dafür bezahlen.
Der Wirtschaftsminister verlangt zum einen, die Risikoanrechnung von derzeit 75 Prozent auf 50 Prozent abzusenken. Zum anderen soll die Grenze für Mittelstandskredite von derzeit einer Million Euro auf fünf Millionen Euro angehoben werden. „Wir müssen bei der Umsetzung von Basel III dafür sorgen, dass die wirklich existenziellen Risiken der Kreditinstitute mit ausreichend Eigenkapital unterlegt werden. Aus meiner Sicht liegen diese vor allem im Handelsgeschäft mit hochspekulativen Finanzinstrumenten. Hier muss die Eigenkapitalunterlegung richtig weh tun, deshalb muss hier die EU ansetzen“, betont Zeil. Das Mittelstandskreditgeschäft müsse nicht nur unter Risikogesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die Bedeutung der mittelständischen Wirtschaft für die gesamte Konjunktur deutlich entlastet werden. „Ich setze mich dafür ein, dass hier auf Brüsseler Ebene ein entsprechendes Mittelstandspaket geschnürt wird.“ Mit Blick auf das gesamte Basel III-Regelwerk mahnt Zeil: „Es reicht nicht aus, wenn nur die Europäer Spielregeln aufstellen. Jetzt müssen vor allem die USA nachlegen, damit wir endlich eine effektive internationale Finanzmarktarchitektur bekommen.“
Die derzeit geltenden aufsichtsrechtlichen Regelungen sehen vor, dass Handelskredite bis zu einer Million Euro im Rahmen der Eigenkapitalunterlegung bei Kreditinstituten mit 75 Prozent angerechnet werden. Dieser Anrechnungssatz und die Eine-Million-Grenze schränken das Mittelstandskreditgeschäft zu stark ein und führen dazu, dass Kredite über dieser Betragsgrenze mit zu viel Eigenkapital unterlegt werden müssen. Hierdurch verteuern sich die Kreditkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen. Insbesondere Handwerksbetriebe leiden unter den unverhältnismäßig strengen aufsichtsrechtlichen Regelungen.
- . -
Pressemitteilung-Nr. 58/12